Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Mobilitätsgarantie für Bahnkunden


Streichliste bei Bahnhofshalten? - Kundenrechte in NRW nicht auf dem Abstellgleis
Wenn auch in Nordrhein-Westfalen Bahnhöfe plötzlich nicht mehr angefahren werden, bleiben die Rechte von Pendlern nicht auf der Strecke

(16.09.13) - Das Mainzer-Bahnhofs-Chaos kann überall drohen – Fahrgastverbände, Gewerkschaften wie auch die DB signalisieren, dass sich gestrichene Bahnhofshalte jederzeit an jedem Ort wiederholen können. Wenn auch in Nordrhein-Westfalen Bahnhöfe plötzlich nicht mehr angefahren werden, bleiben die Rechte von Pendlern nicht auf der Strecke. "Nahverkehrskunden sind dann keineswegs rechtlos, denn hierzulande gilt die Mobilitätsgarantie", weist die bei der Verbraucherzentrale NRW angesiedelte Schlichtungsstelle Nahverkehr auf das damit verbundene Abfahrtsversprechen hin: "Sind die Nahverkehrsverbindungen so ausgedünnt, dass sich keine Fahrtalternativen bieten und deshalb länger als 20 Minuten gewartet werden muss, kann entweder ein Fernverkehrszug oder ein Taxi genutzt werden. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 25 Euro. Schließen sich mehrere Bahnfahrer zu einer Taxifahrgemeinschaft zusammen, kann dieser Betrag pro Mitfahrer aufgestockt werden." Tickets im Abo können wegen der Streichung von Bahnhofshalten nicht gekündigt werden.

Fahren die Züge am Ausgangsbahnhof zwar pünktlich ab, bummeln aber auf der Strecke und fahren dabei Verspätungen ein, können unter Umständen Fahrgastrechte geltend gemacht werden: Anspruch auf Entschädigung haben Fahrgäste, wenn sie wenigstens 60 Minuten verspätet am Ziel eintreffen – erstattet werden dann 25 Prozent des Fahrpreises. Zeitkarteninhaber erhalten im Nahverkehr 1,50 Euro pro Fahrt in der 2. Klasse (1. Klasse: 2,25 Euro pro Fahrt). Erstattet wird aber erst ab einem Betrag von 4 Euro (d.h. bei drei Verspätungen). Im Fernverkehr zahlt die Bahn bei mindestens 60-minütiger Verspätung in der 2. Klasse 5 Euro (7,50 Euro in der 1. Klasse).

Übrigens: Wer bereits eine Bahnfahrtkarte nach Mainz gekauft hat und die Reise wegen der ausgedünnten Fahrpläne nicht antreten will, kann das Ticket zurückgeben. Die Bahn zeigt sich hierbei kulant und erstattet den Fahrpreis, weil sie ihre Leistung aufgrund der besonderen Umstände nicht wie geplant erbringen kann. Für die Rückgabe werden keine Umtauschgebühren fällig. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen