Online-Angeboten von Lebensmitteln
Compliance im eCommerce: Internethändler, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel anbieten wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde vorher anmelden
Zentralstelle G@Zielt vor schwarzen Schafen im Internet - Zentralstelle durchsucht das Internet nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen
(27.09.13) - Wer online Lebensmittel einkauft, muss dasselbe Sicherheitsniveau erwarten dürfen wie im konventionellen Handel. Dafür sorgt "G@Zielt", die neue Zentralstelle für im Internet gehandelte Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. G@Zielt fahndet vor allem nach Online-Angeboten von Lebensmitteln, die den Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können. Außerdem durchsucht die Zentralstelle das Internet nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.
Die Ergebnisse der Recherchen gibt sie weiter an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer, anderer EU-Mitgliedstaaten oder von Drittländern. So können diese erforderliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise das betreffende Internetangebot löschen lassen oder die Anmeldepflicht durchsetzen.
Gütesiegel geben Orientierung
Internethändler, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel anbieten wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde vorher anmelden. Wenn sie die erforderlichen Mindeststandards erfüllen, können sie entsprechende Gütesiegel erhalten. Mit dem Siegel weisen sie sich gegenüber möglichen Käufern als von den Behörden kontrollierter Handel aus. Sie erfüllen hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz.
Derzeit gibt es die Gütesiegel "EHI Geprüfter Online Shop", "Trusted Shops", "internet privacy standards" und "TÜV Süd s@fer shopping". Diese von der "Initiative D21" empfohlenen Gütesiegel-Anbieter müssen ihrerseits bestimmte Standards erfüllen. Dazu werden sie in ihrer Siegelvergabe fortlaufend überprüft.
Käufer sollen bei zertifizierten Online-Händlern somit ähnlich sicher einkaufen können wie im Supermarkt um die Ecke. Das wiederum verschafft Online-Händlern mit Siegel einen Wettbewerbsvorteil. Eine hundertprozentige Sicherheit für die auf diese Weise erworbenen Produkte gibt es allerdings nicht.
G@Zielt gegen schwarze Schafe
Vielmehr warnt auch die Zentralstelle G@Zielt vor schwarzen Schafen im Internet. Ein genauer Blick auf die Internetseiten des Online-Händlers bewahrt einen vor bösen Überraschungen. Enthält das Impressum vollständige Adressangaben, also nicht nur ein Postfach? Gibt es eine Telefonnummer für Rückfragen? Und übrigens: Die Endung "de" in der Internetadresse lässt nicht unbedingt auf einen deutschen Anbieter schließen!
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch auf sonstige Ungereimtheiten achten: Gibt es genaue, deutschsprachige Angaben zum angebotenen Produkt? Vorsicht ist geboten bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen. Ebenso verhält es sich bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Vor allem aber sollten Internetnutzer Empfehlungen in Diskussionsforen und Chat-Räumen mit Vorsicht genießen. Diese sind mitunter bestellt und entpuppen sich damit als getarnte Werbung.
Wer ein Produkt aus dem Ausland erwerben will, sollte wissen, dass dort teilweise andere Rechtsgrundlagen gelten. Zudem gilt das im Internethandel geltende Widerrufs- und Rückgaberecht in verschiedenen Fällen nicht, etwa bei schnell verderblichen Waren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Bestellung wirksam. Deshalb sollte man diese vorher durchlesen. Nur so weiß man, worauf man sich einlässt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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