Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Social Media-Guidelines für Unternehmen


Social Media im Unternehmen: Risiken und Richtlinien für die geschäftliche Nutzung von Facebook, Twitter etc.
Der geschäftliche Einsatz von Social Media birgt verschiedene Fallstricke


(29.06.15) - Immer mehr Unternehmen integrieren Social Media-Werkzeuge in ihren Marketingmix. Diese bergen jedoch Risiken – insbesondere dann, wenn geschäftliche und private Interessen verschwimmen. Die Grenzen sind hier oftmals fließend. Aber auch rechtliche Fallen sowie klassische Sicherheitsrisiken können lauern. Die Carmao GmbH, Spezialistin für risikoorientiertes Informations-Management, rät daher dazu, Social Media-Guidelines für den richtigen Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen einzuführen.

Fast jeder deutsche Internet-User ist in mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet und nahezu die Hälfte aller Firmen in Deutschland nutzt die sozialen Netzwerke zur externen Kommunikation.

Doch der geschäftliche Einsatz von Social Media birgt verschiedene Fallstricke. Diese reichen von Verstoß gegen Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten, Überlastung des IT-Netzwerks, Verlust von Produktivität über zu hohe Transparenz durch fehlende Privatsphäre-Einstellungen auf Mitarbeiterseite bis hin zu Verletzung von geltendem Recht durch die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Bilder und vieles mehr.

Daher empfiehlt es sich, im Unternehmen eindeutige Social Media-Richtlinien zu definieren, damit geschäftliche sowie private Interessen nicht in den Konflikt geraten und die Mitarbeiter für die Risiken sensibilisiert werden. Carmao unterstützt Unternehmen sowohl bei der Erstellung als auch der Einführung individueller Guidelines. Die sozialen Medien, die bei der Definition eine Rolle spielen, sind soziale Netzwerke, Foren, Blogs und Wikis.

Transparenz im Social Media-Dschungel
Um sämtliche Gefahrenquellen zu identifizieren, unternimmt Carmao im ersten Schritt eine Risikoanalyse. Im Anschluss entsteht ein Maßnahmenplan, der beispielsweise die Weitergabe betrieblicher Informationen, Eskalationspläne sowie weitere Policies definiert. Die Richtlinien legen unter anderem den Handlungsspielraum sowie den Verhaltenskodex der Mitarbeiter fest. Dabei sollten die Regeln zwischen Arbeitnehmern mit und ohne dienstlichen Bezug zu den sozialen Medien differenzieren. Jedoch gilt für alle Mitarbeiter der Grundsatz, dass die Wahrung des Images, der Informationswerte und des Datenschutzes oberste Priorität hat. Zudem sollte mit einem Berechtigungsmanagement die klare Definition von Rollen und Zugriffen der Anwender genau festgelegt werden.

Im Anschluss gilt es, die Einhaltung der Richtlinien zu überwachen, gegebenenfalls Prozessabläufe anzupassen und eine Nichteinhaltung an den Informationssicherheitsbeauftragten weiterzuleiten.

"Einmal veröffentlichte Nachrichten können zwar gelöscht werden, aber dennoch bleibt das geschriebene Wort im World Wide Web sehr lange gespeichert. Insbesondere dann, wenn es bereits auf Facebook und Co. geteilt wurde", erklärt Ulrich Heun, Geschäfts­führer und CEO der Carmao GmbH. "Daher ist eine klar definierte Unternehmenskommunikation im Internet heute von hoher Relevanz, um eine an wirtschaftlichen Zielen ausgerichtete Informationssicherheit zu gewährleisten und Reputationsschäden vom Unternehmen abzuwenden." (Carmao: ra)

Carmao: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen