Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Nachweise über Energieeffizienz


Neue Verordnung schafft Orientierung beim Spitzenausgleich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) legt vereinfachte Energie-Sudits und alternative Systeme für KMU fest - Bundesverband der Energie-Abnehmer erarbeitet Lösung für KMU zur Sicherung von Steuerrückerstattungen

(03.09.13) - Die sogenannte SpaEfV, eine Verordnung zum neuen energie- und stromsteuerlichen Spitzenausgleich, ist seit Anfang August in Kraft. Damit steht fest, welche Nachweise Unternehmen des produzierenden Gewerbes über ihre Energieeffizienz führen müssen, wenn sie auch zukünftig Steuervergünstigungen bei Strom und Energie in Anspruch nehmen wollen. "Für KMU sieht die Verordnung vereinfachte Verfahren wie die Durchführung von Energieaudits vor", kommentiert Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA). Der VEA begrüßt die vereinfachte Lösung des Bundeswirtschaftsministeriums für KMU. Für den energieintensiven Mittelstand ergeben sich neue Herausforderungen und Fragen.

Produzierende Unternehmen in Deutschland können durch Beantragung des sogenannten Spitzenausgleichs finanzielle Entlastungen von der Energie- und Stromsteuer in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist seit 2013 der Nachweis eines Energiemanagementsystems (nach DIN EN ISO 50001) oder eines Umweltmanagementsystems (EMAS). Für KMU sind alternative, einfachere Systeme ausreichend. Um 2013 und 2014 von den Entlastungen zu profitieren, muss bis Ende des Jahres der Nachweis erbracht werden, dass ein solches Managementsystem eingeführt wird.

Mit dem Inkrafttreten der SpaEfV ist nun geregelt, dass für KMU als Nachweise die Durchführung eines Energie-Audits nach EN 16247-1 oder ein ähnliches Verfahren anerkannt werden. Beides ist in der SpaEfV beschrieben. "Mit der Verordnung haben KMU endlich eine genauere Grundlage, um Energieeffizienzmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Alle Fragen sind durch die SpaEfV jedoch noch nicht geklärt. Der VEA wird betroffene Unternehmen hier unterstützen und sein Beratungsangebot entsprechend erweitern", resümiert Dr. Volker Stuke. Der VEA arbeitet aktuell an einer Lösung zur Sicherung der Steuerrückerstattung aus dem Spitzenausgleich für KMU.

Den Unternehmen bleiben nach Inkrafttreten der Verordnung noch fünf Monate Zeit, sich mit diesem Thema zu befassen, um künftig vom Spitzenausgleich zu profitieren. Für KMU drängt die Zeit besonders, da viele nicht über mögliche Einsparpotenziale informiert sind und bisher nur wenige Angebote für die Durchführung der Energie-Audits bestehen. Der VEA empfiehlt Unternehmen, in einem ersten Schritt zu prüfen, wie hoch die möglichen Rückerstattungsbeträge für 2013 und die folgenden Jahre sind. Außerdem muss sichergestellt werden, ob die EU-Kriterien für die Einstufung als "KMU" erfüllt werden. (Bundesverband der Energie-Abnehmer - VEA: ra)

VEA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen