Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Prüfbarkeit digitaler Unterlagen


Die GDPdU stellen spezielle Anforderungen an die Art der Archivierung von Rechnungen und andere aufbewahrungspflichtige digitale Unterlagen
Bei der Prüfung von Unterlagen darf der Finanzbeamte übrigens auf das Datenverarbeitungssystem zurückgreifen


(18.08.10) - Die Zeiten, in denen Finanzbeamte bei der Unternehmensprüfung hinter Bergen von Akten verschwanden und sich stundenlang durch riesige Papierstapel wühlten, sind längst passé. Immer mehr steuerrelevante Dokumente werden elektronisch erstellt, archiviert und verarbeitet.

So sind Finanzbeamte bereits seit 2002 ungeachtet der Größe eines Unternehmens gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) berechtigt, bei Prüfungen auch auf elektronische Unterlagen zuzugreifen. Darauf weist jetzt die Billomat GmbH hin.

Die GDPdU stellen dabei spezielle Anforderungen an die Art der Archivierung von Rechnungen und andere aufbewahrungspflichtige digitale Unterlagen. Allem voran muss jede Rechnung über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.

Der Rechnungsempfänger ist darüber hinaus verpflichtet, die Signatur hinsichtlich ihrer Berechtigung und Korrektheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Außerdem müssen Rechnungseingang, Konvertierung sowie Archivierung protokolliert und die Rechnung so gespeichert werden, dass nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind.

Bei der Prüfung von Unterlagen darf der Finanzbeamte übrigens auf das Datenverarbeitungssystem zurückgreifen. Er kann aber auch eine maschinelle Auswertung der Daten oder eine Bereitstellung der relevanten Unterlagen auf einem geeigneten Datenträger verlangen.

"Auch wenn die Regelung zu Datenspeicherung und -zugriff erst seit 2002 gilt, ist der Finanzbeamte berechtigt, auf Vorgänge früherer Zeiten zuzugreifen", weiß Stücher,Geschäftsführer der Billomat GmbH & Co. KG. Es müssen allerdings keine Daten nachträglich erfasst werden.

Im Einzelnen müssen Jahresabschlüsse, Geschäftsbücher, Bilanzen und Inventarverzeichnisse zehn Jahre, eingegangene Geschäftsbriefe und Kopien des Postausgangs ebenso wie andere steuerlich relevante Dokumente sechs Jahre lang gespeichert werden. "Im Falle, dass ein Unternehmen den in den GDPdU festgeschriebenen Verpflichtungen nicht nachkommt, droht ein Verzögerungsgeld von 2.500 bis 250.000 Euro", informiert Simon Stücher. (Billomat: ra)

Billomat: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen