Pflege älterer und kranker Menschen
Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk gegen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Gewalt in der häuslichen oder stationären Pflege
Eine Kooperation zwischen rechtsmedizinischen Instituten, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Pflegeeinrichtungen, Gerichten und Staatsanwaltschaften sei geeignet, die rasche und nachhaltige Aufklärung von Verdachtsfällen sowie eine konsequente Bestrafung der Täter zu unterstützen
(24.06.11) - Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk zur Forderung der Deutschen Hospiz-Stiftung nach einem besseren Schutz pflegebedürftiger Menschen vor Misshandlungen: "Gewalt in der häuslichen oder stationären Pflege ist leider immer noch für viele Angehörigen und auch Fachkräfte ein Tabuthema. Deshalb ist es auch schwierig, Körperverletzungs- oder gar Tötungsdelikte in diesem Bereich aufzudecken und zu verfolgen."
Merk weiter: " Ich verstehe den Wunsch nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Allerdings werden die Misshandlungsfälle bei den Staatsanwaltschaften bereits jetzt von spezialisierten und gut geschulten Mitarbeitern betreut. Neue Strukturen helfen da nicht unbedingt weiter. Das heißt aber nicht, dass es nichts mehr zu tun gibt. Ich finde es gut, dass die Deutsche Hospiz-Stiftung dieses immer aktuelle Thema aufgreift. Denn die Menschen werden heute deutlich älter und eine ständig wachsende Zahl wird auf Pflege angewiesen sein. Entscheidend ist, dass man sich kümmert, dass wir alle mehr als bisher hinschauen. Das Thema "Pflege älterer und kranker Menschen" muss präsent in unserer Gesellschaft sein."
Eine Kooperation zwischen rechtsmedizinischen Instituten, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Pflegeeinrichtungen, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist geeignet, die rasche und nachhaltige Aufklärung von Verdachtsfällen sowie eine konsequente Bestrafung der Täter zu unterstützen. Eine vergleichbare fachübergreifende Zusammenarbeit im Pflegebereich wird bereits jetzt höchst erfolgreich mit dem "Werdenfelser Weg" praktiziert: Mit dem vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entwickelten Modell konnte durch die Kooperation von Betreuungsrichtern und pflegenden Berufen die Zahl der Fesselungen Pflegebedürftiger um bis zu 70 Prozent reduziert werden.
Merk sagte abschließend: "Dieses wichtige Thema dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Ich werde deshalb das Gespräch mit allen Beteiligten suchen, um gemeinsam Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen und um mehr Bewusstsein für die Problematik in der Öffentlichkeit zu schaffen." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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