Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
Dr. Beate Merk: Brüssel bestätige Forderung der Union nach Vorratsdatenspeichung
Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren werde von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet
(21.04.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zieht aus dem EU-Bericht über die Bewertung der Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung Rückenwind für ihre Forderung nach einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung Rückenwind aus Brüssel.
Merk erklärte: "Die Kommission verlangt zu Recht unmissverständlich, dass Deutschland endlich die Umsetzung der Richtlinie angeht. Fakt ist: 22 von 27 Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt. Das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quickfreeze-Verfahren wird von Brüssel mit einer schallenden Ohrfeige beantwortet. Die meisten Mitgliedstaaten sehen es ebenfalls als unbrauchbar an."
Die Speicherung von Telekommunikationsdaten, so heißt es in einem neuen Kommissionsreport, sei "ein wertvolles Instrument" und "integraler Bestandteil" der Arbeit europäischer Strafverfolgungsbehörden geworden. In manchen Fällen sei sie "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen".
Merk sagte weiter:
"Wenn in Medienberichten vor einer Speicherung der besuchten Internetseiten gewarnt wird, so ist dies aus der Luft gegriffene Panikmache, da dies in der Richtlinie nicht vorgesehen ist und auch für die Zukunft nicht zu erwarten steht. Es geht weder beim Telefon noch im Internet um Inhalte, sondern nur um die äußeren Verbindungsdaten, also wer hat wann wie lange mit wem telefoniert und wer war unter welcher IP-Adresse im Internet eingeloggt. Ich appelliere an die Bundesjustizministerin: Legen Sie endlich einen entsprechenden Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie vor. Wir dürfen nicht auf die EU warten. Diese wird allenfalls den Spielraum der Mitgliedstaaten für die Speicherfrist (von sechs Monaten bis zwei Jahren) einschränken, keinesfalls aber die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung aufgeben."
In Deutschland war man bei der 2008 beschlossenen Regelung, die das BVerfG beanstandet hat, mit sechs Monaten beim Minimum der Speicherfrist geblieben. (Bayerisches Justizministerium: ra)
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