Bayerischer Vorschlag: Ein Offizialdelikt
Bayerns Justizminister stellt im Bundesrat Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vor
Bausback: "Gesetzgeber muss bei sozialschädlichen Verhaltensweisen auf dem Gesundheitsmarkt ein klares rechtspolitisches Signal setzen"
(18.02.15) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat im Bundesrat den bayerischen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorgestellt: "Korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitswesen untergraben das für jede Behandlung erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufsträgern, können sich auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung auswirken und den Wettbewerb verfälschen."
Der von Bausback im Bundesrat vorgestellte Gesetzentwurf schlägt deshalb einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor: "Wenn beispielsweise Pharmaunternehmen, medizinische Labore oder Sanitätshäuser mit einem niedergelassenen Arzt ausmachen, dass sie ihm Vorteile gewähren, um eine bestimmte pflichtwidrige Gegenleistung des Arztes wie etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Medikamenten oder bei der Zuführung von Patienten zu erlangen, hat das Gesetz im Moment eine Regelungslücke. Die will ich schließen."
Bausback hatte bereits im letzten Sommer einen Entwurf in die rechtspolitische Diskussion eingebracht. Rund ein halbes Jahr danach ist nun auch ein Entwurf des Bundesjustizministers bekannt geworden. "Der Entwurf von Bundesjustizminister Maas ist mit den bayerischen Regelungsvorstellungen nahezu identisch. Er trägt einen klaren bayerischen Stempel und das ist gut so", so Bausback
Ein gravierender Unterschied bestehe aber vor allem darin, dass es sich nach dem bayerischen Vorschlag um ein sogenanntes Offizialdelikt handeln soll. "Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen tätig werden müssen, wenn ein ausreichender Verdacht für ein strafbares Verhalten besteht. Nach dem Entwurf des Bundesjustizministers soll die Strafverfolgung hingegen grundsätzlich von einem Strafantrag abhängen. Nur wenn ein besonderes öffentliches Interesse zu bejahen ist, sollen die Staatsanwaltschaften von Amts wegen ermitteln dürfen", so Bayerns Justizminister. Bausback geht das nicht weit genug: "Mit Blick auf die fundamentalen Interessen, die durch den neuen Straftatbestand geschützt werden sollen, sollten all die Fälle auf den Tischen unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte landen, bei denen ein konkreter Verdacht besteht. Und zwar unabhängig davon, ob ein Mitbewerber, der Patient oder die Krankenkasse ausdrücklich einen Strafantrag stellt."
Abschließend stellt Bausback klar: "Es geht mir nicht darum, eine zu Recht hoch angesehene Berufssparte unter Generalverdacht zu stellen. Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung. Es geht lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich und zum Schaden der Patienten und gerade auch ihrer rechtschaffenen Kollegen ausnutzt." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>