Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Leben ohne Digitalzwang


Rechtsgutachten für ein Recht auf analoges Leben veröffentlicht
Juristisches Gutachten stärkt Digitalcourage im Kampf um eine Grundgesetzänderung



Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde. Es sei "geboten, ein umfassendes und übergeordnetes ‚Recht auf analoge Teilhabe‘ normativ festzuschreiben", schlussfolgert das Gutachten. Erst wenn eine eindeutige rechtliche Regelung besteht, könne verhindert werden, dass Personen ohne Internetzugang oder Smartphone vom Kauf der Sparpreistickets der Bahn ausgeschlossen sind, ihr Paket nicht mehr aus der Packstation bekommen oder bestimmte Kulturveranstaltungen nicht besuchen können.

"Wir verfolgen das Thema Digitalzwang schon sehr lange", sagt Rena Tangens von Digitalcourage. "Dieses juristische Gutachten bestärkt uns in unserem Bestreben, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern." Zu diesem Zweck hat Digitalcourage eine Petition gestartet, mit der Forderung, dass Artikel 3 des Grundgesetzes entsprechend ergänzt wird. Diese Petition kann auf der Website digitalcourage.de unterzeichnet werden. "Jede Änderung des Grundgesetzes benötigt im Bundestag und im Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb hilft jede Stimme, die Abgeordneten zu überzeugen, dass Digitalzwang alle Bürgerinnen und Bürger betrifft", erläutert Rena Tangens.

Auch das ausführliche Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise leistet Überzeugungsarbeit und liefert fundierte Argumente. Dabei wird ausführlich dargelegt, in welchen öffentlichen und privaten Bereichen bereits Digitalzwang besteht und wie dies bestimmte Personengruppen von der Teilhabe ausschließt. Es wurde aus europa- und verfassungsrechtlicher Sicht untersucht, ob und wann ein Recht auf analoge Alternativen besteht. Das Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Das Recht auf Datenschutz, das Diskriminierungsverbot, die staatliche Schutzpflicht gegenüber Behinderten, Senioren oder sozial Benachteiligten, der Anspruch auf Daseinsvorsorge, aber auch das Recht auf Informationsfreiheit und Meinungsäußerung, demokratische Transparenz sowie das Rechtsstaatsprinzip begründen, dass die Forderung nach analogen Alternativen aus dem Grundgesetz und der EU-Grundrechte-Charta abgeleitet werden kann.

Grundsätzlich steht Digitalcourage der Digitalisierung sehr positiv gegenüber. Doch die von "Digitalminister" Volker Wissing zuletzt offensiv proklamierte "digital only"-Strategie für Unternehmen und Verwaltung hält der Verein für den falschen Weg. Dadurch würden Menschen diskriminiert, die sich digitale Endgeräte oder entsprechende Anschlüsse nicht leisten können, die nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen oder sie aufgrund von Beeinträchtigungen gar nicht nutzen können. Aber auch Personen, die aus guten Gründen bestimmte Anwendungen oder Geräte nicht nutzen möchten, würden ausgeschlossen. "Ein Eintreten gegen Digitalzwang ist auch ein Akt der Solidarität mit diesen Gruppen in unserer Gesellschaft", meint Rena Tangens.

Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie unter:
https://digitalcourage.de/blog/2024/rechtsgutachten-digitalzwang
Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise finden Sie hier: https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/digitalzwang. (Digitalcourage: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 13.03.25

Digitalcourage: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen