Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Korruptives Fehlverhalten beseitigen


Bayerns Justizminister Bausback begrüßt im Bundesrat Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Bausback kritisiert jedoch, dass die Strafverfolgungsbehörden nur auf entsprechenden Antrag bzw. bei "besonderem öffentlichen Interesse" tätig werden dürfen

(09.10.15) - Der Bundesrat beriet den Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass in der Länderkammer: "Korruption im Gesundheitswesen kann viel Schaden anrichten. Sie untergräbt das notwendige Vertrauen zwischen Patient und Behandler. Folge sind nicht nur finanzielle Schäden bei den Krankenkassen und Versicherungen. Wenn sich Behandlungsentscheidungen auf einmal maßgeblich an finanziellen Vorteilen des Behandlers statt am Patientenwohl orientieren, kann dies nicht zuletzt auch zu Gesundheitsschäden beim Patienten führen. Es ist daher wichtig, auch mit den Mitteln des Strafrechts wirksam dagegen vorzugehen."

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei insgesamt gesehen gelungen und sachgerecht. "Ich freue mich ganz besonders über den deutlich erkennbaren weiß-blauen Anstrich des Entwurfs. Ich hatte bereits im Februar dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag in den Bundesrat eingebracht. Vieles davon findet sich jetzt in dem Gesetzentwurf des Bundes wieder – und das ist gut so", so der Minister.

Bausback kritisiert jedoch, dass die Strafverfolgungsbehörden nur auf entsprechenden Antrag bzw. bei "besonderem öffentlichen Interesse" tätig werden dürfen: "Angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Schutzgüter wäre es notwendig gewesen, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte immer ermitteln können, wenn ein hinreichender Verdacht für eine Straftat besteht. Ich bedauere sehr, dass die bayerischen Vorschläge hier nicht übernommen wurden."

Bausback abschließend: "Das vorgeschlagene Gesetz liegt im wohlverstandenen Interesse aller: Der Patienten, der Gesundheitsversorgung, aber auch und gerade der weit überwiegenden Mehrheit der rechtschaffenen Akteure auf dem Gesundheitsmarkt, die sich jeden Tag mit ganzer Kraft für das Wohl ihrer Patienten einsetzen. Deren Berufsstand darf nicht durch korruptives Fehlverhalten einiger Weniger insgesamt in Misskredit gebracht werden!" (Bayerisches Justizministerium: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen