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Haustechnik- und Sicherheitstechnik


Zusammenschlüsse von Herstellern von Schließsystemen
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat

(14.09.15) - Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlussvorhaben im Bereich der Herstellung von Schließsystemen freigegeben. Die Fusionspläne der Unternehmen DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, Ennepetal, und Kaba Holding AG, Rümlang (Schweiz), sowie das Vorhaben von Allegion Luxemburg Holding & Financing S.à.r.l., Luxemburg (Luxemburg), und SimonsVoss Technologies GmbH, Unterföhring, wurden unabhängig voneinander beim Bundeskartellamt angemeldet, aber zeitlich parallel geprüft.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die vier Unternehmen Dorma, Kaba, Allegion und SimonsVoss sind große Marktteilnehmer im Bereich der Schließsysteme in Deutschland. Unsere Prüfung hat aber ergeben, dass auch nach den beiden Fusionen keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten ist. Insbesondere stehen den Nachfragern weiterhin eine Vielzahl von dritten, ebenfalls starken Wettbewerbern in Deutschland und in den europäischen Nachbarländern zur Auswahl."

Die Ermittlungen haben weiter gezeigt, dass sich die Branche seit der vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Untersagungsentscheidung des Amtes im Fall Assa Abloy/SimonsVoss im Jahre 2008 gewandelt hat. Es sind seither neue Marktteilnehmer aufgetreten und auch in technischer Hinsicht hat sich die Branche weiterentwickelt. So hat eine Reihe verschiedener kabelloser Vernetzungsmöglichkeiten von Schließsystemen auch mit Haustechnik- und Sicherheitstechnik an Bedeutung gewonnen, auch solche, bei denen das Handy zum Schlüssel werden kann. Dass die Branche insgesamt in Bewegung ist und ein gewisser Konsolidierungsdruck besteht, zeigt sich an zahlreichen weiteren Zusammenschlussvorhaben, die das Bundeskartellamt in der jüngsten Zeit geprüft hat. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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