Geschäftsbeziehungen in der Milchwirtschaft
Bundeskartellamt legt Endbericht der Sektoruntersuchung Milch vor: "Das bevorstehende Ende der europäischen Milchquoten wird zu einer gewissen Neuordnung der Märkte führen"
Der Abschlussbericht verdeutlicht, dass die Frage nach dem Machtgefälle zwischen Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel sehr differenziert beantwortet werden muss
(26.01.12) - Das Bundeskartellamt hat seinen Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch veröffentlicht. Die Behörde präsentiert damit eine umfassende kartellrechtliche Bewertung der Geschäftsbeziehungen in der Milchwirtschaft.
Im Rahmen der Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt eine eingehende Analyse der Milchwirtschaft von der Beschaffung der Rohmilch über die Molkereiwirtschaft bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt. Während im Zwischenbericht vom Januar 2010 (abrufbar auf der Internetseite des Bundeskartellamtes) die Darstellung der Wettbewerbsstrukturen und die Beschreibung der Machtverhältnisse zwischen den einzelnen Marktstufen im Mittelpunkt standen, konzentriert sich der Abschlussbericht auf die kartellrechtliche Einordnung der identifizierten Wettbewerbsprobleme sowie die Fallpraxis des Amtes. Neben umfassenden Branchenbefragungen sowie zahlreichen Gesprächen mit Vertretern verschiedener Marktteilnehmer, Verbänden und Interessengruppen, stützt sich der Abschlussbericht auch auf die zahlreichen Stellungnahmen zum Zwischenbericht sowie die Ergebnisse einer zweitägigen Anhörung der Branche beim Bundeskartellamt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir wollen die fortschreitende Liberalisierung der Milchwirtschaft unterstützen. Das bevorstehende Ende der europäischen Milchquoten wird zu einer gewissen Neuordnung der Märkte führen. Gleichzeitig unterliegt die Branche einer Reihe von Sonderregeln und historisch gewachsenen Strukturen, die man im Rahmen des Strukturwandels aus wettbewerblicher Sicht bewerten muss. Für die Akteure kann der Abschlussbericht eine Art Gradmesser dafür darstellen, ob ihr eigenes Handeln kartellrechtliche Relevanz aufweist."
Handlungsbedarf sieht das Bundeskartellamt zum Beispiel im Bereich der Markttransparenz durch Marktinformationssysteme, die aktuelle und molkereispezifische Daten zum Milchauszahlungspreis veröffentlichen. Der Austausch dieser Daten begünstigt eine Vereinheitlichung der Auszahlungspreise durch regional im Wettbewerb stehende Molkereien.
Der Abschlussbericht verdeutlicht, dass die Frage nach dem Machtgefälle zwischen Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel sehr differenziert beantwortet werden muss. Die Marktposition einer Molkerei wird entscheidend geprägt von der individuellen Höhe der Lieferanteile mit den Handelsunternehmen, von ihrem konkreten Produktportfolio und der Frage, ob und welche Vertriebsalternativen es gibt. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, sich in diesem Zusammenhang eingehender mit der Forderung von langen Zahlungszielen zu befassen, mit denen die betroffenen Molkereien den Handelsunternehmen im Ergebnis systematisch Lieferantenkredite verschaffen sollen.
Der Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch analysiert auch die auf europäischer Ebene gemachten Vorschläge zur Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Milchwirtschaft. Die Regelungen des sogenannten Milchpakets werden die Ausnahmen vom Kartellrecht für die Milchwirtschaft zu Lasten der Liberalisierung der Märkte erweitern. Die Maßnahmen, die zur Stärkung der Erzeugerorganisationen geschaffen werden sollen, werden die in Deutschland ohnehin schon vorhandenen Kartellierungsmöglichkeiten für Milcherzeuger auf ein noch breiteres Fundament stellen. Für Käse mit geschützter Herkunftsbezeichnung soll es die Möglichkeit einer staatlichen Mengenregulierung geben. Dies wäre ein ganz erheblicher Eingriff in die Wettbewerbsprozesse.
Andreas Mundt: "Einige Regelungen des europäischen Milchpakets sehen wir kritisch. Der deutsche Gesetzgeber muss den verbleibenden Spielraum bei der Ausgestaltung im Sinne des Wettbewerbs nutzen. Gerade in der derzeitigen dynamischen Entwicklungsphase der Branche sollten die Märkte im Sinne eines funktionsfähigen Wettbewerbs offengehalten werden, um aus der Liberalisierung eine Erfolgsstory zu machen. Diesen Prozess werden wir nötigenfalls mit Verfahren zur Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen unterstützen."
Mit der Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt sein Prüfraster zur Erfassung und Bewertung der Wettbewerbsbedingungen im Milchsektor weiter präzisiert. Im Sinne einer möglichst funktionsfähigen Wettbewerbsordnung wird das Bundeskartellamt den Gesetzgebungsprozess auf nationaler und europäischer Ebene weiterhin begleiten. (Bundeskartellamt: ra)
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