Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Douglas darf Parfümerie Akzente übernehmen


Im Handel mit Parfümerieprodukten: Zusammenschluss von Douglas und Akzente betrifft in erster Linie den Absatzmarkt für Parfümerieprodukte des Prestige-Segments
Zunehmende Verschmelzung des Einkaufserlebnisses vor Ort mit dem Onlinehandel zu beobachten



Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen Douglas und Parfümerie Akzente freigegeben. Douglas ist Teil der CVC-Gruppe und betreibt 456 Parfümerie-Filialen in Deutschland sowie den gleichnamigen Online-Shop. Parfümerie Akzente betreibt 27 stationäre Filialgeschäfte sowie den Online-Shop parfumdreams. Während Douglas das führende Parfümerieunternehmen in Deutschland ist, verfügt Akzente insbesondere im Onlinehandel über eine bedeutende Marktposition.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Im Handel mit Parfümerieprodukten ist, wie in anderen Bereichen des Handels, eine zunehmende Verschmelzung des Einkaufserlebnisses vor Ort mit dem Onlinehandel zu beobachten. Für viele Händler wird der Vertrieb über das Internet immer wichtiger. Durch den Erwerb der Parfümerie Akzente wächst der Marktanteil von Douglas im Online-Bereich beachtlich. Der Verhaltensspielraum des fusionierten Unternehmens wird aber durch starke Wettbewerber weiterhin hinreichend beschränkt."

Der Zusammenschluss betrifft in erster Linie den Absatzmarkt für Parfümerieprodukte des Prestige-Segments. Dieser zeichnet sich durch höherpreisige Produkte mit entsprechender Aufmachung aus, die normalerweise in Parfümerien oder den Parfumabteilungen von Warenhäusern vorzufinden sind. Die Waren des Prestige-Segments werden von den Herstellern ganz überwiegend mittels selektiver Vertriebssysteme (so genannte "Depotverträge" mit autorisierten Händlern) vertrieben. Nach den Ermittlungen können aber auch nicht autorisierte Händler Originalprodukte in großen Mengen beschaffen, insbesondere über den sogenannten "grauen Markt".

Das Bundeskartellamt konnte offen lassen, inwieweit stationärer Handel und Onlinehandel mit Parfümerieprodukten inzwischen einen einheitlichen Markt im wettbewerbsrechtlichen Sinne darstellen, da das Fusionsvorhaben auch bei getrennter Betrachtung im Ergebnis freizugeben war. Im Onlinehandel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Marktanteile der Beteiligten bundesweit nach der Fusion zusammen bei unter 35 Prozent, während der Wettbewerber Amazon mit seiner eigenen Retail-Sparte auf bis zu 15 Prozent kommt. Weitere wichtige Wettbewerber sind Flaconi und Notino. Über den Amazon Marketplace, auf dem eine Vielzahl an Dritthändlern handeln, werden weitere bis zu 30 Prozent abgesetzt. Die Fusion führt vor diesem Hintergrund nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs.

Im stationären Handel mit Parfümerieprodukten des Prestige-Segments liegen die Umsatzanteile von Douglas und Parfümerie Akzente bundesweit zusammen bei ca. 25-30 Prozent. Im stationären Handel geht das Bundeskartellamt allerdings von lokalen Markträumen aus. Die 27 stationären Filialen von Akzente liegen überwiegend in Süddeutschland. In diesen Markträumen kommt es durch die Fusion ebenfalls nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs, da es hier auch nach der Fusion noch genügend Wettbewerber-Filialen gibt, u.a. Kaufhof, Karstadt, Drogeriemarkt Müller und diverse lokale Parfümerien. Wettbewerbsdruck geht zudem von den Drogeriemarkt-Ketten dm und Rossmann aus. Teilweise liegen Märkte mit einem jährlichen Umsatzvolumen von unter 15 Mio. Euro vor, auf die eine Untersagung von Gesetzes wegen nicht gestützt werden kann. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 02.08.18
Newsletterlauf: 24.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen