Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Konzessionsvergabe: Wertung & Auswahlentscheidung


Bundeskartellamt eröffnet Prüfverfahren wegen der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin
Gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften verstoßen?

(23.07.14) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin eingeleitet. Zuvor hatten die GASAG Berliner Gaswerke AG und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Beschwerde eingereicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellames, sagte: "Wir haben die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin gebeten, uns Unterlagen wie z.B. die Angebote der Bieter und Details zur Bewertung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens werden wir jetzt prüfen, ob die Wertung und Auswahlentscheidung bei der Konzessionsvergabe für das Gasnetz in Berlin gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften verstoßen."

Das Bundeskartellamt ist bereits 2012 auf Wunsch der zuständigen Senatsverwaltung zum Auswahlverfahren für die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas konsultiert worden. Über viele Details des Vergabeverfahrens konnte Einvernehmen erzielt werden. Das Amt hatte aber auch - zuletzt im Dezember 2013 - auf kritische Punkte, wie zum Beispiel den sehr weiten Umfang der "Change-of-control"-Klausel hingewiesen.

Die Bewertung der Angebote und die derzeitige Auswahlentscheidung sind allein durch die zuständige Berliner Senatsverwaltung ohne Beteiligung des Bundeskartellamtes erfolgt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen