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Stabwechsel beim Bundeskartellamt


Konrad Ost wird neuer Vizepräsident des Bundeskartellamtes
Dr. Peter Klocker ist zum 1. September in den Ruhestand getreten

(18.09.15) - Stabwechsel im Amt des Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes – Prof. Dr. Konrad Ost folgt auf Dr. Peter Klocker. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat den langjährigen Vizepräsidenten des Amtes, Dr. Peter Klocker, der zum 1. September in den Ruhestand getreten ist, verabschiedet und ihm für seine Verdienste um das Bundeskartellamt und den Wettbewerbsschutz in Deutschland gedankt.

Der 1950 geborene Jurist war nach verschiedenen Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2000 in das Bundeskartellamt eingetreten, hier zunächst als Leiter der Grundsatzabteilung. Seit 2005 war Herr Dr. Klocker Vizepräsident der Behörde.

Neuer Vizepräsident ist Prof. Dr. Konrad Ost. Der 44 Jahre alte Jurist hat an den Universitäten Münster, Heidelberg, Singapur und Cambridge studiert und in Heidelberg promoviert. Im Jahr 2000 trat Konrad Ost in das Bundeskartellamt ein, zunächst als Referent in der 4. Beschlussabteilung (Maschinenbau, Medizintechnik). Später leitete er das Grundsatzreferat für die Harmonisierung der Kartellrechtspraxis/Vergaberecht, dann das Referat für Deutsches und Europäisches Kartellrecht und daraufhin das Referat Prozessführung und Recht. Zuletzt war Konrad Ost seit 2010 Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes. Er lehrt als Honorarprofessor Kartellrecht an der Universität Bonn. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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