Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zusammenschlüsse wettbewerbsrechtlich analysieren


Gemeinsamer Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle – finale Version in Österreich und Deutschland veröffentlicht
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden im vergangenen Jahr die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt



Der Generaldirektor der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, und der Vizepräsident des Bundeskartellamtes, Prof. Dr. Konrad Ost, haben heute beim Competition Talk der BWB in Wien den finalen Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle präsentiert. Die BWB und das Bundeskartellamt veröffentlichten im Mai 2018 eine Konsultationsfassung des Leitfadens. Gemeinsam erhielten die BWB und das Bundeskartellamt 13 Stellungnahmen. Diese enthielten viele wichtige Hinweise, die bei der endgültigen Fassung berücksichtigt wurden.

Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, sagte: "Die BWB und das Bundeskartellamt haben hier den Weg der Transparenz eingeschlagen, um für die Unternehmen Rechtssicherheit bei Anmeldungen in der Zusammenschlusskontrolle zu schaffen. Der Leitfaden zur Transaktionswert-Schwelle gibt eine gute Übersicht über die Definition des Wertes der Gegenleistung, wie der Umfang der Inlandstätigkeit zu verstehen ist und erklärt die Anwendung anhand einiger Praxis-Beispiele."

Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die in Deutschland und Österreich eingefügten neuen Regelungen ergänzen die Fusionskontrolle insbesondere in technologie- und innovationsgeprägten Märkten, um mögliche Marktverschließungseffekte und Markteintrittsbarrieren verhindern zu können und Innovationspotential zu schützen. Mit dem neuen Leitfaden erleichtern beide Behörden die Anwendung der neuen Vorschriften."

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden im vergangenen Jahr die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt. Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen. Seit einigen Monaten müssen Zusammenschlüsse auch ab einem bestimmten Wert der Gegenleistung bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet werden, sofern das erworbene Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland tätig ist.

In Österreich besteht die Anmeldepflicht ab einem Wert der Gegenleistung von 200 Millionen Euro und in Deutschland ab einem Wert der Gegenleistung von 400 Millionen Euro. Die Transaktionswert-Schwelle zielt darauf ab, Zusammenschlüsse wettbewerbsrechtlich analysieren zu können, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) keine relevanten Umsatzwerte erreicht, aber ein hohes wettbewerbliches Marktpotenzial hat, was sich im Wert der Gegenleistung widerspiegelt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 13.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.

  • Schwermetall kann in Zukunft frei entscheiden

    Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die Unternehmen Aurubis AG (Aurubis), Wieland Werke AG (Wieland) und Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (Schwermetall) abgeschlossen. Aurubis und Wieland haben ihre bisherige Zusammenarbeit in ihrem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall angepasst.

  • Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste

    Die Deutsche Bahn AG (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zu den vom Bundeskartellamt vorgegebenen Bedingungen abgeschlossen.

  • Markt für DAP-Lösungen

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von WalkMe, einem israelischen Anbieter einer sogenannten Digital Adoption Platform, durch SAP (Walldorf) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Digital Adoption Platform-Lösungen (DAP-Lösungen) ersetzen in Großunternehmen zunehmend die klassische Wissensvermittlung für die Nutzung von Software, die sonst über Schulungen erfolgt.

  • Impfstoffe, Gegenstand der Transaktion

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen