Rasche Umsetzung des EuGH-Urteils in Bayern
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Unabhängiges Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach besser als das Einheitsmodell der SPD-Landtagsfraktion"
Die SPD-Landtagsfraktion schlägt vor, zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzufassen
(04.05.11) - Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann lehnt den der Öffentlichkeit vorgestellten Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ab. "Die von der SPD für eine Einheitslösung angeführten Synergieeffekte sehe ich nicht", sagte Herrmann. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung dagegen erhalte bewährte Strukturen. Herrmann meinte: "Eine bürgerfreundliche Datenschutzkontrolle wird durch die gute und enge Zusammenarbeit zwischen beiden Aufsichtsbehörden gewährleistet."
Die SPD-Landtagsfraktion schlägt vor, zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzufassen. Für die Aufsicht über die Privatwirtschaft soll hierzu eine Außenstelle des Landesbeauftragten in Ansbach geschaffen werden. Die Staatsregierung hat hingegen am 20. April 2011 beschlossen, das Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Privatwirtschaft in Ansbach beizubehalten und dessen Unabhängigkeit festzuschreiben.
Die von der SPD behaupteten Synergieeffekte einer Zusammenlegung würden durch die Schaffung einer Außenstelle des Landesbeauftragten in Ansbach konterkariert. "Der Gesetzentwurf weist zu Recht auf die höheren Kosten für etwa zusätzliche Dienstreisen und notwendige EDV-Vernetzung hin", sagte Herrmann. Eine Mitnutzung von bisher von der Regierung von Mittelfranken gestellten zentraler Servicedienste durch die Außenstelle wäre aufgrund der organisatorischen Angliederung des Landesbeauftragten beim Landtag fraglich.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung berücksichtige hingegen, dass sich das Landesamt für Datenschutzaufsicht zu einem bundesweit anerkannten Kompetenzzentrum für den Datenschutz in der Privatwirtschaft entwickelt habe. Durch die Beibehaltung des Landesamts könnten der hervorragende Ruf und die vorhandenen und bewährten Strukturen genutzt werden. Herrmann sagte weiter: "Eine größere Bürgerfreundlichkeit durch die Konzentration der Datenschutzkontrolle sehe ich nicht. Durch die bereits bestehende gute Zusammenarbeit zwischen dem Landesbeauftragten und dem Landesamt können Bürgeranfragen schnell und verständlich durch den jeweils richtigen Ansprechpartner beantwortet werden."
Außerdem stünden einer Übertragung der Aufgaben auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern ohne vorherige Verfassungsänderung im Hinblick auf eine abschließende Aufgabenbeschreibung verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. "Eine rasche Umsetzung des EuGH-Urteils in Bayern könnte dadurch nicht gewährleistet werden", so Herrmann. (Bayerisches Innenminsterium: ra)
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