Immobilienkredite: Widerruf nicht einschränken
Die Deutsche Bundesregierung will das Widerrufsrecht bei alten und neuen Immobilienkrediten deutlich begrenzen
vzbv spricht sich dagegen aus: Geplante Rückwirkung geht zu Lasten der Verbraucher
(14.03.16) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einer Beschneidung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten. Die Bundesregierung plant, das Widerrufsrecht bei neuen Verträgen künftig auf ein Jahr und 14 Tage zu begrenzen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit Altverträgen sollen das Widerrufsrecht drei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung verlieren, voraussichtlich schon im Juni 2016. Bislang können Verbraucher unbegrenzt widerrufen, wenn der Kreditgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
"Die aktuelle Widerrufsregelung zwingt Banken, Verbraucher richtig über ihre Rechte zu informieren. Verabschiedet sich die Bundesregierung jetzt davon, schützt das einseitig die Banken, die Fehler gemacht haben. Das ginge auf Kosten der Verbraucher. Verstöße gegen Informationspflichten sind Fehler, die nicht nach einer bestimmten Frist erledigt sind", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die geplante Regelung für Neuverträge würde für Verbraucher bedeuten: Wenn sie Fehler nicht binnen rund eines Jahres bemerken, bleiben sie an ihre Kreditverträge gebunden – und die können mitunter ein Jahrzehnt oder sogar länger laufen.
Besonders kritisch sieht der vzbv die Pläne für Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010. Durch den Wegfall des Widerrufsrechts voraussichtlich schon ab Mitte Juni werden Verbraucher unter Druck gesetzt, jetzt doch noch ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Das geht aber nicht so einfach. Wer einen laufenden Vertrag widerruft, benötigt nicht nur eine Anschlussfinanzierung, sondern muss sich möglicherweise langwierig vor Gericht mit seinem alten Kreditgeber über die Wirksamkeit des Widerrufs streiten. Wer Pech hat, bezahlt dann eine doppelte Baufinanzierung. "Verbrauchern eine solche Entscheidung abzunötigen, wäre völlig unverhältnismäßig", so Müller.
Unbegrenzter Widerruf ist sinn- und wirkungsvoll
Vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 hatten viele Banken bei Immobiliendarlehen falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Seit dem Jahr 2010 stellten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Überprüfung von Widerrufsbelehrungen nur noch deutlich seltener Fehler fest. Das zeige, dass die anfänglichen Probleme längst geklärt sind. Die Angst der Banken vor den Folgen eines unbegrenzten Widerrufsrechts habe erfolgreich für korrekte Belehrungen gesorgt, so die Einschätzung des vzbv. Banken, die Fehler bemerken, hätten zudem jederzeit die Möglichkeit, mit Monatsfrist nachzubelehren. Insofern sei eine Neuregelung nicht notwendig, da sie Banken einseitig bevorteile.
Die Neuregelung des Widerrufsrechts ist Teil der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese EU-Richtlinie muss bis 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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