CETA: Nachbesserungen nicht ausreichend


CETA: Europäische Zusatzerklärung erfüllt nicht die Bedingungen des Bundestagsbeschlusses
CETA berücksichtigt Verbraucherinteressen ungenügend und ist aus Verbrauchersicht so nicht zustimmungsfähig - vzbv fordert von Minister Gabriel, das europäische Vorsorgeprinzip zu wahren - CETA ist kein "Goldstandard"-Abkommen, wenig Hoffnung für ein faires TTIP



Die Zusatzerklärung zu CETA weist keine ausreichenden Nachbesserungen auf, um europäische Verbraucherschutzstandards aufrecht zu erhalten. Dies unterstreicht eine Stellungnahme im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). In einem Brief fordert der vzbv Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, das Vorsorgeprinzip nicht auszuhöhlen.

"Die CETA-Zusatzerklärung ist eine Enttäuschung. Es werden weder rote Linien für das Vorsorgeprinzip gezogen, noch gibt es zusätzliche Schranken für den Investitionsschutz", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Mit diesem Schritt hat der Freihandel weiter Vertrauen eingebüßt."

Der Bundestag hatte Ende September umfangreiche und wichtige Nachbesserungen des CETA-Abkommens durch eine Zusatzerklärung beschlossen. Die Zusatzerklärung steht rechtlich auf demselben Niveau wie das Abkommen selbst. Der heute vorgelegte Entwurf enthält jedoch keine rechtlich verbindlichen Formulierungen, die über den bereits bestehenden Text des Abkommens hinausgehen.

"Gerade für das EU-Vorsorgeprinzip muss eine deutliche Ausnahmeklausel definiert werden, um die europäische Regulierungshoheit und damit ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sichern.", so Klaus Müller.

Ohne Vorsorgeprinzip kein Verbraucherschutz
Das Vorsorgeprinzip stellt die Grundlage der europäischen Verbraucherrechtsysteme dar. Verbraucher können sich in Europa darauf verlassen, dass Produkte nur auf den Markt kommen, wenn sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Dafür sorgen die staatlichen Behörden. In Kanada hingegen tragen die Unternehmen selbst die Verantwortung und werden erst zur Rechenschaft gezogen, wenn ein Schaden entstanden ist – dann mit hohen Geldstrafen. Die gibt es in Europa aber nicht. Damit würde das Verbraucherschutzniveau in Europa erheblich abgesenkt.

Investitions- und Datenschutz bleiben auf der Strecke
Neben der fehlenden Aufrechterhaltung des Vorsorgeprinzips enthält die Erklärung auch keine weiteren Klarstellungen zum Investitionsschutz, Datenschutz und der grundsätzlichen Stellung von Verbraucherrechten. Verbraucherrechte fehlen als Ziel der Vereinbarung und es ist weiterhin möglich, dass ausländische Investoren staatliche Regulierungen im öffentlichen Interesse angreifen.

CETA so nicht als Blaupause für TTIP geeignet
vzbv-Vorstand Klaus Müller zieht aus diesen Defiziten den Schluss: "Ohne die vom Bundestag geforderten substantiellen Nachbesserungen ist CETA nicht zustimmungsfähig. Und erst recht taugt CETA so nicht als Blaupause für TTIP." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 02.12.16

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen