Urteil im Gammelfleisch-Skandal unterstreicht: Whistleblower benötigen gesetzlichen Schutz Hinweisgeberschutz: Im Rahmen des G20-Aktionsplans gegen Korruption hat sich Deutschland verpflichtet, bis Ende 2012 gesetzliche Regeln zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen
(29.08.11) - Das Landgericht Augsburg hat einen Fleischfabrikanten aus dem schwäbischen Wertingen zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er 130 Tonnen Gammelfleisch umetikettiert und wiederverkauft hat. Der Gammelfleischskandal wurde nur aufgedeckt, weil ein LKW-Fahrer die Polizei auf die Verstöße hingewiesen hatte. Transparency International Deutschland nimmt das Urteil zum Anlass, erneut die Wichtigkeit von Hinweisgebern zu betonen und deren gesetzlichen Schutz zu fordern.
Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland, sagt: "Gegen kriminelle Akte kann sich unsere Gesellschaft nur schützen, wenn ihre zuständigen Stellen Informationen erhalten. Es geht darum, die Zivilcourage der Bürger zu stärken."
Transparency Deutschland fordert seit Langem, dass in Deutschland der Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen verbessert werden muss. Erst im Juli hatte Transparency Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte (EGMR) begrüßt, bei dem eine Altenpflegerin Recht bekam, die auf Missstände im eigenen Unternehmen hingewiesen hatte.
Im Rahmen des G20-Aktionsplans gegen Korruption hat sich Deutschland verpflichtet, bis Ende 2012 gesetzliche Regeln zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. (Transparency: ra)
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