GdP äußert sich kritisch zu schweizerisch-deutschem Schwarzgeld-Abkommen Steuerkriminalität: Der mögliche Anschein, hier werde bei gleichermaßen schweren Straftaten mit zweierlei Maß gemessen, dürfe nicht erweckt werden
(23.08.11) - "Es ist einerseits gut, dass deutsche Steuersünder nun doch zur Kasse gebeten werden und die illegal in die Schweiz verbrachten Gelder dann dem Gemeinwohl zufließen. Schlecht ist es jedoch, wenn nach der Wirksamkeit der schweizerisch-deutschen Vereinbarung über die pauschale Versteuerung von Schwarzgeld nach Steuerstraftätern nicht mehr intensiv gefahndet werden darf", sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut.
Der GdP-Vorsitzende forderte, dass auch über den Tag des Inkrafttretens des Schwarzgeld-Besteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland hinaus deutsche Steuersünder weiter im Visier der Ermittler stehen müssen. Witthaut sagte: "Steuerstraftaten müssen genauso hart verfolgt werden wie Gewalttaten oder andere Delikte schwerer Kriminalität. Es darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass Schwarzgeld-Gangster ab 2013 eine großzügige Amnestie genießen dürfen."
Wer reguläre Steuergelder an den Staatskassen vorbeischleust, so der GdP-Vorsitzende weiter, schade der Allgemeinheit immens und müsse ebenso wie ein Gewalttäter oder Bankräuber die gesamte Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Witthaut erklärte: "Der mögliche Anschein, hier werde bei gleichermaßen schweren Straftaten mit zweierlei Maß gemessen, darf nicht erweckt werden. Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein, egal wie dick das Portemonnaie ist." (GdP: ra)
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