Bundestag beschließt Regeln für Crowdinvesting


Abgeordnete bessern Kleinanlegerschutzgesetz mit Blick auf Start-ups und Investoren nach - Ausdrucken von Informationsblättern entfällt, Grenzen für Prospektpflicht deutlich angehoben
Bitkom plädiert für mehr Start-up-Förderung statt Start-up-Regulierung

(11.05.15) - Der Digitalverband Bitkom zeigt sich erleichtert, dass Crowdinvesting in Deutschland durch das Kleinanlegerschutzgesetz deutlich weniger stark eingeschränkt wird als befürchtet. Der Gesetzentwurf wurde nach Kritik von Bitkom, Crowdinvesting-Plattformen und Start-ups gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung an entscheidenden Punkten noch einmal verbessert. So sieht der aktuelle Vorschlag eine Befreiung von der kostenträchtigen Prospektpflicht bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro vor. Nach den ersten Plänen der Bundesregierung lag diese Schwelle noch bei lediglich 1 Million Euro.

Auch wird nunmehr auf ein weitgehendes Werbeverbot im Internet und auf Social-Media-Kanälen verzichtet. Investoren müssen zudem nun doch kein Informationsblatt ausdrucken und mit Unterschrift versehen an die Crowdinvesting-Plattform per Post zurücksenden. Stattdessen kann die Information auch online zur Kenntnis genommen werden. "Mit einem Gesetz zum Internet-Ausdrucken hätte sich Deutschland international blamiert. Bei den neuen Vorschriften fürs Crowdinvesting hat sich an vielen Stellen das gute Argument und die Vernunft durchgesetzt", sagt Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz.

Trotz deutlicher Kritik wollen die Parlamentarier allerdings weiter daran festhalten, dass Start-ups nur dann von der aufwändigen und teuren Prospektpflicht ausgenommen werden, wenn Einzelinvestoren sich mit maximal 1.000 Euro beteiligen. Ein finanzielles Engagement von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben möglich sein. "Diese Regelung führt zu unnötiger Bürokratie und schützt keinen Anleger. Unverständlich ist auch, dass der Bundestag über die Vorgaben der EU hinausschießt und damit Crowdinvesting-Plattformen, Start-ups und Investoren in Deutschland schlechter gestellt werden als in anderen europäischen Ländern", so Dietz. Bitkom hatte sich für eine Befreiung von der Prospektpflicht bis zu einem Maximalbeitrag von 50.000 Euro pro Anleger sowie einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5 Millionen Euro eingesetzt. Letzteres sieht auch die EU-Prospektrichtlinie vor. Nach den Vorstellungen der Parlamentarier sollen die Betragsgrenzen für einzelne Anleger aber nicht gelten, wenn Kapitalgesellschaften als Crowd-Investoren auftreten. Auch dies ist aus Sicht des Bitkom eine sinnvolle und erfreuliche Nachbesserung.

Dietz verweist darauf, dass die Bundesregierung sich für die Förderung von Start-ups zu Beginn der Legislaturperiode viel vorgenommen, bislang allerdings noch zu wenig umgesetzt habe. So wurden nach einer Auswertung des Bitkom von 30 im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einzelmaßnahmen, von denen Start-ups oder Gründer profitieren würden, erst 6 vollständig umgesetzt, bei 12 Vorhaben ist noch überhaupt nichts passiert. "Wir sollten uns weniger mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beschäftigen und mehr an innovativen Ideen wie einer Gründerzeit analog der Elternzeit oder einem Venture-Capital-Gesetz arbeiten. Nur dann kann es uns gelingen, Deutschland zu einer Start-up-Nation zu machen", sagte Dietz.

Die Analyse zur Start-up-Politik der Bundesregierung steht online unter www.getstarted.de/koalitionsvertrag bereit und wird in den kommenden Monaten laufend aktualisiert. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen