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Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit


Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik: Jahreskonferenz des International Competition Network in Australien
Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers)

(22.05.15) - Die 14. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) ist erfolgreich zu Ende gegangen. Mehr als 500 Teilnehmer aus über 70 Staaten, darunter auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, Rechts- und Wirtschaftsexperten sowie Vertreter internationaler Organisationen, nahmen an der von der australischen Wettbewerbsbehörde (ACCC) ausgerichteten Konferenz teil, die vom 28. April bis 1. Mai in Sydney/Australien stattfand.

Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 132 Wettbewerbsbehörden aus 119 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN und wurde im Rahmen der Konferenz für zwei weitere Jahre in dieser Funktion bestätigt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das ICN ist seit seiner Gründung im Jahr 2001 ein Motor für die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und -politik. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein sicherzustellen, dass das Netzwerk den unterschiedlichen Bedürfnissen seiner vielfältigen Mitgliedschaft weiterhin gerecht wird, denn eben diese Vielfalt ist eine der herausragenden Stärken des ICN."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem ein Leitfaden zum Ermittlungsprozess (Guidance Document on Investigative Process), der wesentliche Ermittlungsinstrumente und Prinzipien des fairen Verfahrens darstellt, ein neues Kapitel des ICN Handbuchs zur Kartellverfolgung (ICN Anti-Cartel Enforcement Manual) über die Beziehung zwischen Wettbewerbsbehörden und öffentlichen Vergabestellen, ein Leitfaden zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle (Practical Guide to International Enforcement Cooperation in Mergers), ein Kapitel des Handbuchs zu Kopplungs- und Bündelungspraktiken (Unilateral Conduct Workbook Chapter on Tying and Bundling) sowie ein Bericht zur Entwicklung einer wirksamen Wettbewerbskultur.

Die ACCC leitete im Zeitraum 2014-2015 ein Projekt zu vertikalen Beschränkungen im Online-Handel und stellte auf der Konferenz eine Studie vor, die auf einer Befragung von 47 Wettbewerbsbehörden basiert.

Auch die 14. Jahreskonferenz hat den Mitgliedern und anderen Teilnehmern einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der vorgelegten Arbeitsprodukte und künftiger Themen geboten, damit das ICN weiterhin als eines der wichtigsten Foren für den Erfahrungsaustausch und als informelle Plattform für regelmäßige Kontakte zur Diskussion von Wettbewerbsthemen aus der praktischen Arbeit dienen kann.

Die ICN Jahreskonferenz 2016 wird vom 26.-29. April 2016 in Singapur stattfinden. (Bundeskartellamt: ra)



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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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