Diskussion über die EEG-Förderung
Ein Jahr Energiewende: "Mit der Entscheidung zur Energiewende hat die Politik die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten in kürzester Zeit grundlegend verändert"
Bundeskartellamt: Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien schleunigst auf den Weg bringen, um ausufernde Kosten und Fehlallokationen zu begrenzen
(20.06.12) - Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie zum Jahre 2022 beschlossen und ihr Eckpunktepapier zur Energiewende vorgelegt. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden die Ziele der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch zwischenzeitlich auch gesetzlich verankert: Danach sollen die Anteile der erneuerbaren Energien mindestens erhöht werden: auf 35 Prozent bis spätestens 2020, 50 Prozent bis spätestens 2030, 65 Prozent bis spätestens 2040 und 80 Prozent bis spätestens 2050.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit der Entscheidung zur Energiewende hat die Politik die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten in kürzester Zeit grundlegend verändert. Um diesen Rahmen nun so effizient und kostensparend wie möglich auszufüllen brauchen wir nicht weniger sondern mehr Wettbewerb. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es derzeit zwei Hauptprobleme: Erstens muss die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien schleunigst auf den Weg gebracht werden, um ausufernde Kosten und Fehlallokationen zu begrenzen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie an einem neuen – marktwirtschaftlicherem – Fördersystem gearbeitet wird und die Monopolkommission eine Quotenlösung vorgeschlagen hat.
Die Diskussion über die EEG-Förderung ist unmittelbar verknüpft mit dem zweiten großen Thema, der Frage nach den Kapazitätsmärkten. Die Volatilität von Wind und Sonne macht den Neubau flexibler Kraftwerke unumgänglich. Aufgrund der vorrangigen Einspeisung von EEG-Strom haben diese Kraftwerke eine geringe jährliche Nutzungsdauer. Notwendige Investitionen bleiben aufgrund der fehlenden Amortisationsmöglichkeiten aus. Bei allem Verständnis für die Unwägbarkeiten, die für ein Unternehmen im Zusammenhang mit Kraftwerksneubauten verbunden sind, dürfen wir an dieser Stelle weder einen neuen Subventionswettlauf auslösen noch darf die Stromproduktion staatlichen Planvorgaben folgen. Wir plädieren auch hier für eine Lösung, die nachhaltig Raum für Wettbewerb lässt, der auch im Strombereich der beste Garant für niedrige Preise ist, ohne Umweltschutz und Versorgungssicherheit zu vernachlässigen." (Bundeskartellamt: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>