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Diskussion über die EEG-Förderung


Ein Jahr Energiewende: "Mit der Entscheidung zur Energiewende hat die Politik die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten in kürzester Zeit grundlegend verändert"
Bundeskartellamt: Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien schleunigst auf den Weg bringen, um ausufernde Kosten und Fehlallokationen zu begrenzen


(20.06.12) - Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie zum Jahre 2022 beschlossen und ihr Eckpunktepapier zur Energiewende vorgelegt. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden die Ziele der Bundesregierung zum Anteil der erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch zwischenzeitlich auch gesetzlich verankert: Danach sollen die Anteile der erneuerbaren Energien mindestens erhöht werden: auf 35 Prozent bis spätestens 2020, 50 Prozent bis spätestens 2030, 65 Prozent bis spätestens 2040 und 80 Prozent bis spätestens 2050.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit der Entscheidung zur Energiewende hat die Politik die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten in kürzester Zeit grundlegend verändert. Um diesen Rahmen nun so effizient und kostensparend wie möglich auszufüllen brauchen wir nicht weniger sondern mehr Wettbewerb. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es derzeit zwei Hauptprobleme: Erstens muss die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien schleunigst auf den Weg gebracht werden, um ausufernde Kosten und Fehlallokationen zu begrenzen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie an einem neuen – marktwirtschaftlicherem – Fördersystem gearbeitet wird und die Monopolkommission eine Quotenlösung vorgeschlagen hat.

Die Diskussion über die EEG-Förderung ist unmittelbar verknüpft mit dem zweiten großen Thema, der Frage nach den Kapazitätsmärkten. Die Volatilität von Wind und Sonne macht den Neubau flexibler Kraftwerke unumgänglich. Aufgrund der vorrangigen Einspeisung von EEG-Strom haben diese Kraftwerke eine geringe jährliche Nutzungsdauer. Notwendige Investitionen bleiben aufgrund der fehlenden Amortisationsmöglichkeiten aus. Bei allem Verständnis für die Unwägbarkeiten, die für ein Unternehmen im Zusammenhang mit Kraftwerksneubauten verbunden sind, dürfen wir an dieser Stelle weder einen neuen Subventionswettlauf auslösen noch darf die Stromproduktion staatlichen Planvorgaben folgen. Wir plädieren auch hier für eine Lösung, die nachhaltig Raum für Wettbewerb lässt, der auch im Strombereich der beste Garant für niedrige Preise ist, ohne Umweltschutz und Versorgungssicherheit zu vernachlässigen." (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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