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Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Bundeskartellamt gibt Teilerwerb der Diehl Defence Land Systems GmbH durch Krauss-Maffei Wegmann frei
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge

(17.04.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb eines Teils der Diehl Defence Land Systems GmbH, Freisen, durch die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, München, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist das Kettenproduktions- und Instandsetzungsgeschäft für Panzerfahrzeuge von Diehl, das in das Unternehmen DST Defence Service Tracks GmbH, Freisen, überführt wurde.

Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge. Die Integration in den Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann lässt dabei aber keine Schlechterstellung anderer Marktteilnehmer durch etwaige Abschottung befürchten. Im Instandsetzungsbereich verstärkt sich zwar die Marktstellung von Krauss-Maffei Wegmann, es kommt durch den Zusammenschluss aber nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Es gibt in diesem Bereich zahlreiche Wettbewerber, die - obwohl es sich häufig um kleinere Anbieter handelt - erfolgreich um die ausgeschriebenen Aufträge konkurrieren können.

Bei seinen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt umfassende Befragungen bei nationalen und internationalen Wettbewerbern sowie dem Beschaffungsbereich der Bundeswehr als wesentlichen Kunden durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

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