Bundeskartellamt veröffentlicht Tätigkeitsbericht
Erfolgreiche Kartellverfolgung: Die Verfolgung und Ahndung illegaler Kartelle hatte erneut eine zentrale Bedeutung in der Tätigkeit des Bundeskartellamtes
Das Bundeskartellamt verhängte 2009 Bußgelder in Höhe von 297,5 Mio. Euro und 2010 in Höhe von 266,7 Mio. Euro
(05.08.11) - Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für die Jahre 2009/2010 vorgestellt. "Dieser Tätigkeitsbericht zeigt einmal mehr, dass Wettbewerbsschutz eine sehr vielseitige Aufgabe ist. Keine Branche scheint davor gefeit, Wettbewerb ausschalten oder umgehen zu wollen, soweit dies zugelassen wird. Im Rahmen unserer Möglichkeiten treten wir konsequent für den Erhalt des Wettbewerbs ein", sagte Mundt.
Die vergangenen beiden Jahre waren geprägt von einer mit Nachdruck betriebenen Kartellverfolgung sowie wichtigen Fusionskontrollverfahren. Das Bundeskartellamt führte erneut eine Reihe von Verfahren zur fortschreitenden Öffnung der Energiemärkte. In zunehmendem Maße machte die Behörde von dem Instrument der Sektoruntersuchung, bspw. in den Kraftstoff- oder Stromgroßhandelsmärkten Gebrauch. Die ebenfalls beim Bundeskartellamt angesiedelten Vergabekammern des Bundes hatten mit insgesamt 394 Nachprüfungsanträgen einen neuen Rekord zu vermelden.
Die Verfolgung und Ahndung illegaler Kartelle hatte erneut eine zentrale Bedeutung in der Tätigkeit des Amtes. Die Zahl der aufgedeckten Kartelle bewegte sich wieder auf hohem Niveau. Das Bundeskartellamt durchsuchte 2009/2010 in 27 Verfahren insgesamt 172 Unternehmen und sechs Privatwohnungen. Auf die Spur der Kartelle kam die Behörde oft mit Hilfe sogenannter Kronzeugen. Die Bonusregelung des Amtes wurde in den beiden Jahren insgesamt 78 Mal in Anspruch genommen. Das Bundeskartellamt verhängte 2009 Bußgelder in Höhe von 297,5 Mio. Euro und 2010 in Höhe von 266,7 Mio. Euro.
Andreas Mundt wies darauf hin: "Illegale Kartellabsprachen erzeugen immense Schäden für unsere Volkswirtschaft. Durch das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes ersparen wir den Kartellopfern, wie etwa Verbrauchern, Kommunen oder anderen Unternehmen, Jahr für Jahr Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe."
Die Verfahren betrafen im Berichtzeitraum so unterschiedliche Bereiche, wie Kaffee, Brillengläser, Flüssiggas, Dachziegel, Mörtelsilos, Druckchemikalien und Großdampferzeuger von Kraftwerken.
Im Januar 2010 durchsuchte die Behörde zahlreiche Lebensmitteleinzelhandelskonzerne und Konsumgüterhersteller. Das Bundeskartellamt geht in diesem – nach wie vor mit Nachdruck betriebenen – Verfahren dem Verdacht nach, dass es zwischen Herstellern und Händlern zu Preisabsprachen gekommen ist.
Konsequente Fusionskontrolle zum Erhalt von Wettbewerb
In 2009/2010 wurden mit insgesamt 1985 angemeldeten Vorhaben ca. 50 Prozent weniger Zusammenschlüsse zur Kontrolle vorgelegt als in den beiden Vorjahren. Dieser Rückgang erklärt sich einerseits durch die geringeren Übernahmeaktivitäten der Unternehmen im Ausgang der Weltwirtschaftskrise. Andererseits müssen seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2009, insbesondere im Ausland realisierte Fusionen, die sich nur geringfügig auf den deutschen Markt auswirken, nicht mehr angemeldet werden. Dennoch hatte das Bundeskartellamt mit 31 Fällen im Hauptprüfverfahren, acht Freigaben unter Nebenbestimmungen und vier Untersagungen, eine gewohnt hohe Zahl von komplexen, wettbewerblich engen Fällen zu entscheiden.
Im Jahr 2009 untersagte das Bundeskartellamt dem Mineralölkonzern Total den Erwerb des ostdeutschen Tankstellennetzes der OMV. Die Behörde zog damals erste Konsequenzen aus ihrer Sektoruntersuchung der Mineralölwirtschaft und stützte die Entscheidung auf die drohende Verstärkung des Oligopols der fünf großen Mineralölkonzerne.
Auf dem europäischen Markt für Cabrio-Dächer drohte die Entstehung eines Duopols, als das Unternehmen Magna seinen Konkurrenten Karmann übernehmen wollte. Die Untersagung des Bundeskartellamtes sorgte dafür, dass auf dem europäischen Markt nach wie vor drei unabhängige Wettbewerber miteinander konkurrieren.
Gravierende Auswirkungen auf den deutschen Markt hätte auch die geplante Zusammenlegung der Eisenerzproduktion der beiden globalen Player BHP Billiton und Rio Tinto gehabt. Diese Großfusion im Rohstoffsektor hätte die Produktion der beiden wesentlichen Anbieter weltweit zusammengeführt. In Abstimmung mit verschiedenen internationalen Wettbewerbsbehörden hatte sich das Bundeskartellamt federführend gegen die Fusion ausgesprochen, so dass die Unternehmen ihre Pläne schließlich fallen ließen und die Anmeldung zurücknahmen.
Auch in der Fusionskontrolle beschäftigte sich das Bundeskartellamt eingehend mit dem Lebensmitteleinzelhandel. In dieser Branche teilen sich inzwischen vier große Konzerne ca. 85 Prozent des Marktes. Auch kleinere Zukäufe müssen deshalb einer genaueren Prüfung unterzogen werden, um ein "Kippen" des Marktes zu verhindern. So konnte z.B. der Erwerb der Getränkehandelskette "Trinkgut" durch EDEKA nur unter strengen Auflagen freigegeben werden.
Sektoruntersuchungen decken Marktstrukturen auf
Für die wettbewerbliche Beurteilung des Lebensmitteleinzelhandels ist die Beurteilung der Nachfragemacht von zunehmender Bedeutung. Um das Verhältnis der Handelskonzerne zu den Konsumgüterherstellern in Zukunft besser bewerten zu können, hat das Bundeskartellamt jüngst eine Sektoruntersuchung gestartet.
Sektoruntersuchungen richten sich nicht gegen ein bestimmtes Unternehmen. Sie folgen auch keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß. Das Bundeskartellamt verwendet dieses Instrument in Branchen, in denen wettbewerbliche Schieflagen vorzuliegen scheinen, um den Ursachen auf den Grund zu gehen.
Im Berichtszeitraum hat das Bundeskartellamt eine sehr aufwändige Sektoruntersuchung der Kraftstoffmärkte geführt. Die Ergebnisse zum Oligopol der großen Mineralölkonzerne und den Preissetzungsmustern an den Tankstellen wurden im Mai dieses Jahres veröffentlicht.
Große Beachtung fand auch die umfassende Analyse der Stromerzeugungskapazitäten und der Stromgroßhandelsstufe in Deutschland, deren Ergebnisse im Januar dieses Jahres vorgestellt wurden.
Weitere Sektoruntersuchungen wurden in den Jahren 2009/2010 im Bereich der Milchwirtschaft, des Walzasphalts, der Gasfernleitungsnetze und der Fernwärme eingeleitet und geführt.
Marktöffnung im Energiebereich
Auch in den vergangen Jahren war das Bundeskartellamt ein Schrittmacher für die weitere Öffnung der Energiemärkte.
Die Verfahren gegen zahlreiche Gasversorger wurden mit umfangreichen Rückerstattungsverpflichtungen abgeschlossen. Die Evaluierung zu den langfristigen Gaslieferverträgen zeigte, dass die Praxis des Amtes hier zu deutlichen Verbesserungen führte. Kapazitätsengpässe im Bereich der Gasfernleitungsnetze konnten aufgebrochen werden. Gegen Heizstromversorger wurden umfangreiche, marktöffnende Zusagen erwirkt. Außerdem wurden die Unternehmen zu Rückerstattungen an die Kunden in Millionenhöhe verpflichtet.
Andreas Mund sagtet: "Auch im Berichtszeitraum haben wir mit der einen oder anderen Maßnahme die Liberalisierung der Energiemärkte weiter vorangetrieben. Über viele Jahre war es das gemeinsame Bemühen der europäischen und der nationalen Behörden und Gesetzgeber, den Wettbewerb auf den Energiemärkten zu stärken. Mit der Energiewende droht nun in Deutschland eine Rolle rückwärts. Wir sollten das Kind aber nicht mit dem Bade ausschütten. Auch die Förderung der Erneuerbaren würde auf der Grundlage wettbewerblicher Prinzipien besser vorankommen als es staatliche Interventionen bewerkstelligen können."
Ausblick
Andreas Mundt meinte abschließend: "Das Bundeskartellamt ist im internationalen Vergleich eine sehr kleine Wettbewerbsbehörde. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Verfahren, der verfeinerten ökonomischen Beurteilung in allen Bereichen des Kartellrechts und der erhöhten Anforderungen der Gerichte an unsere Arbeit, stoßen wir inzwischen regelmäßig an unsere Kapazitätsgrenzen.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wir derzeit novelliert. Gerade im Bußgeldbereich gibt es gewisse Unschärfen, die uns die tägliche Arbeit erschweren. Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber hier adäquat reagiert.
Das Bundeskartellamt blickt auf zwei sehr erfolgreiche Jahre des Wettbewerbsschutzes zurück. Mit dieser Intensität wollen wir weiter machen. Dafür sind wir auf entsprechende Rahmenbedingungen angewiesen." (Bundeskartellamt: ra)
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