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Selbstregulierung bei "Do Not Track" gescheitert


ULD: Unter völliger Missachtung des europäischen Rechts, das den Bürgerrechten und dem Verbraucherschutz im Netz dient, setzen die US-Unternehmen rücksichtslos auf ihre Marktmacht und ihre mediale Dominanz
Der Aufwand, der in die Do-Not-Track-Initiative von europäischen Datenschutzbehörden und der EU-Kommission gesteckt wurde, erweist sich als Fehlinvestition


(02.11.12) - Ein Handelskrieg der besonderen Art vollzieht sich derzeit – kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen – zwischen Europa und den USA: Datenschutz contra Kommerz, digitale Bürgerrechte contra Schutz von Monopolen. Während die USA bei der Auseinandersetzung um die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ihre Lobbytruppen in Brüssel aufstellen, besteht die Gefahr, dass diese Lobby bei der Auseinandersetzung um "Do Not Track" (DNT) einen ersten "Erfolg" einfährt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dringt darauf, dass dem durch entschiedene Aktivitäten zur Wahrung des Datenschutzes im Internet entgegengewirkt wird.

Die meisten Internet-Angebote werden, auch von US-Firmen, kostenfrei angeboten. Die Währung, mit der die Nutzenden aber doch bezahlen, sind ihre Daten, die über Cookies und andere sog. Tracking-Methoden erfasst und kommerziell genutzt werden, um zielgerichtete Werbung (Online Behavioural Advertising – OBA) im Netz zu schalten. Das europäische Recht erlaubt diese Form der Internet-Finanzierung, fordert jedoch im Interesse des Verbraucher- und des Datenschutzes Transparenz und Wahlmöglichkeiten für die Nutzenden. In der sog. E-Privacy-Richtlinie wird deshalb für das Setzen solcher Cookies, die nicht zur Erbringung eines Dienstes erforderlich sind, die Einwilligung der Internet-User gefordert. Dem widersetzen sich viele US-Unternehmen, u. a. Google, Yahoo!, Amazon und Facebook, da sie sich in ihren Vermarktungsmöglichkeiten bei Internet-Werbung – der teilweise größten Einnahmequelle – beeinträchtigt sehen.

Um diesen Konflikt zu lösen, begannen vor über einem Jahr Gespräche über die Selbstregulierung der Internet-Werbewirtschaft, moderiert durch die Internet-Standardisierungsorganisation W3C (World Wide Web Consortium) und unterstützt von der EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft Neelie Kroes und der US-Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission). Nach der letzten Verhandlungsrunde Anfang Oktober 2012 in Amsterdam hat sich gezeigt, dass die US-Wirtschaft in ihrer Mehrheit kaum zu Kompromissen bereit ist und die Verhandlungen lediglich dazu nutzt, ihre profitable Werbedominanz im Netz – auch auf Kosten europäischer Unternehmen – auszubauen.

Selbst der Vorstoß der Firma Microsoft, die ihren Browser Internet Explorer 10 mit einer modifizierbaren Grundeinstellung für ein Ausschluss des Nutzungs-Trackings auf den Markt bringen wollte, wird von den anderen US-Unternehmen durch die Ankündigung sabotiert, dessen technische Voreinstellung zu ignorieren, da den Verbrauchern angeblich keine Wahlmöglichkeit eingeräumt werde. Das von Microsoft vorgesehene Instrument ist ein erster Schritt in Richtung "Privacy by Default" und "Privacy by Design" – Prinzipien, die nach dem Willen der Europäischen Kommission gemäß einem Entwurf vom Januar 2012 europaweit in einer Europäischen Datenschutz-Grundverordnung festgeschrieben werden sollen.

Unter völliger Missachtung des europäischen Rechts, das den Bürgerrechten und dem Verbraucherschutz im Netz dient, setzen die US-Unternehmen rücksichtslos auf ihre Marktmacht und ihre mediale Dominanz. Die US-amerikanische Direct Marketing Association (DMA) hat eine Millionen Dollar schwere Werbekampagne gegen die europäische Forderung nach einem "Privacy by Default" gestartet. In einer am 12.10.2012 gegründeten European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) versuchen sie eine Selbstregulierung durchzusetzen, die weit hinter den europäischen Datenschutzanforderungen zurückbleibt. In diesem Kontext sollen Gütesiegel vergeben werden, mit denen die Beachtung der selbstgesetzten niedrigen Datenschutzstandards bescheinigt wird. Der ursprünglich vielversprechende Ansatz von "Do Not Track" ist nach Ansicht des ULD inzwischen so weit verwässert, dass der Name der Initiative eher als Verbrauchertäuschung eingestuft werden muss: Unter dem Mantel von "Do Not Track" wollen Werbefirmen ihr rechtswidriges Verhalten legitimieren und die Nutzenden in falscher Sicherheit wiegen.

Das ULD war an Diskussionen um den weltweiten Datenschutzstandard "Do Not Track" beteiligt. Das ULD ist derzeit die einzige Stelle, die über das Europäische Datenschutz-Gütesiegel (European Privacy Seal – EuroPriSe) die Vereinbarkeit von OBA-Angeboten mit dem europäischen Datenschutzrecht zertifiziert – unter präziser Benennung der rechtlichen und technischen Anforderungen, in einem formalisierten und zugleich transparenten Verfahren.

Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte: "Die Hoffnungen auf eine Bereitschaft der Internet-Wirtschaft zur Selbstregulierung wurden bitter enttäuscht. Der Aufwand, der in die Do-Not-Track-Initiative von europäischen Datenschutzbehörden und der EU-Kommission gesteckt wurde, erweist sich als Fehlinvestition, nachdem die Bereitschaft, auf die US-Unternehmen zuzugehen, mit wenig argumentativer Substanz zurückgewiesen wurde. Nun sollten die Politik in Europa und in den EU-Mitgliedstaaten sowie die europäischen Datenschutzbehörden die Konsequenzen ziehen. In Deutschland muss im Interesse der Rechtssicherheit die E-Privacy-Richtlinie endlich vollständig umgesetzt werden. Und für uns Aufsichtsbehörden gilt: Nachdem Argumente nicht fruchten, müssen Sanktionen folgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Datenschutz im Internet als Verlustposten verbucht wird."

Zum Konflikt um den Microsoft Internet Explorer 10 siehe auch die ULD-Presseerklärung vom 26.06.2012:
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20120626-do-not-track.htm
(ULD)

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