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Datenschutzbeauftragte als Wettbewerbsvorteil


Datenschützer kämpfen für betriebliche Datenschutzkontrolle
Verbandstag mit 200 Datenschutzbeauftragten aus Firmen und Behörden

(01.06.15) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten wirbt bei der Bundesregierung für eine Verankerung des betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten in der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung. Das deutsche Modell aus Datenschutzbeauftragten auf der einen und der Datenschutzkontrolle durch Behörden auf der anderen Seite sei eine Erfolgsgeschichte und helfe Bürokratie einzudämmen, sagte der Vorstandsvorsitzende des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten, Thomas Spaeing, auf dem Verbandstag in Berlin.

"In Firmen und Ämtern sind es die Datenschutzbeauftragten, die dafür sorgen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz von Verbrauchern, Mitarbeitern und Kunden eingehalten wird", hob Spaeing hervor. Sollte diese bewährte Institution in der EU-Datenschutz-Grundverordnung wegfallen, "hat dies gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz insgesamt", warnte Spaeing.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hob auf dem Verbandstag hervor, dass Deutschland alle Chancen nutzen werde, das Zwei-Säulen-Modell in den EU-Beratungen voranzubringen. "Die Datenschutzbeauftragten sind wie Feuermelder, die Kontrollbehörden wie die Feuerwehr", sage Voßhoff. Die Beauftragten in Unternehmen und Behörden könnten frühzeitig "Alarm schlagen" und die Hausleitungen kompetent beraten, um Schäden zu verhindern. "Die Berufung eines Datenschutzbeauftragten kann auch ein Wettbewerbsvorteil und ein Faktor für den Unternehmenserfolg sein", sagte Voßhoff.

Nach Aussage der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Cornelia Rogall-Grothe, ist die Bundesregierung bislang mit der Forderung nach betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten in den EU-Datenschutz-Verhandlungen "nicht durchgedrungen". Die Forderung habe "so gut wie keine Unterstützer" bei den Mitgliedsstaaten gefunden - auch weil diese das Zusammenspiel zwischen betrieblichen Beauftragten und Kontrollbehörde nicht kennen. In einer Protokollnotiz habe Deutschland aber festgehalten, das Thema weiter auf die Agenda des Europäischen Rates zu setzen.

Nach den bisherigen Plänen soll es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt werden, ob sie betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte neben den Kontrollbehörden vorschreiben. Rogall-Grothe rechnet im Juni mit einem Ende der seit 2012 laufenden Verhandlungen im Europäischen Rat.

Rund 200 Datenschutzbeauftragte aus Firmen und kommunalen Verwaltungen diskutierten auf dem Verbandstag in Berlin unter anderem über die Chancen und Gefahren der Datenvernetzung im Auto, über Verbraucherschutz und Datenschutz, über Smart TV und Cloud Computing.

Der Verbandstag endete mit einem Vortrag der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Praxis des Löschens personenbezogener Daten auf Antrag bei Google. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied vor genau einem Jahr zugunsten des "Rechts auf Vergessen". Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied im Google-Beirat, der das Unternehmen bei der Umsetzung des Urteils beriet. (BvD: ra)

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