Links in Presseartikeln von Grundrechten geschützt


Verlinkten Inhalte werden "nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung"
Piratenpartei: Bundesverfassungsgericht stärkt Presse- und Meinungsfreiheit


(17.02.12) - Die Piratenpartei macht darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde verschiedener Unternehmen der Musikindustrie abgewiesen hat [1]. Die Piratenpartei begrüßt die Entscheidung, die die Meinungs- und Pressefreiheit in Online-Medien bestätigt und stärkt.

"Es ist schön zu sehen, dass zumindest die Gerichte verstehen, wie der Online-Informationsaustausch funktioniert", erklärt Marina Weisband, politische Geschäftsführerin im Bundesvorstand der Piratenpartei. "Verlinkungen machen das Netz zu einer dynamischen Informationsquelle für alle. Und Links sind eben nicht Teil der eigenen Meinung, sondern Verweise auf die Inhalte anderer Anbieter. Deshalb sollte der Bundestag die Linkhaftung ausschließen und damit jetzt auch allgemein Rechtssicherheit für die Betreiber von Webseiten schaffen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass Links in Presseartikeln "wegen ihres informationsverschaffenden Charakters am grundrechtlichen Schutz teilhabe[n]" und die verlinkten Inhalte "nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung" werden.

Hintergrund: Heise.de hat in einem Artikel einen Anbieter verlinkt, der unter anderem auch eine Software anbietet, die einen DVD-Kopierschutz umgehen konnte. Die Musikindustrie wollte nun juristisch erreichen, dass dieser Anbieter nicht verlinkt werden darf.

Quellen:
[1]
Entscheidung
http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=580&qid=58072

Lesen Sie auch:
Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Heise
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Musikindustrie-scheitert-mit-Verfassungsbeschwerde-gegen-Heise-Urteil-1424900.html
(Piratenpartei: ra)


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