Ein häufiges An- und Abschalten der Atomkraftmeiler ist mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden Betreiber im Ernstfall nur höchst unzureichend versichert - Den Großteil der Kosten eines Unfalls tragte die Allgemeinheit: "Während die Gewinne den Unternehmen zufließen, werden Risiken sozialisiert"
(05.11.10) - Längere Laufzeiten von Atomkraftwerken bringen keine Preisvorteile für Verbraucher, blockieren Modernisierungen und bergen Risiken für die Allgemeinheit. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Atomkraft ist keine Brücke, sondern eine Sackgasse", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher hätten einen Bedarf nach sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, knapper und teurer werdender fossiler Energiequellen und der Abhängigkeit von Förderländern sei ein schneller Umstieg auf erneuerbare Energien unumgänglich. "Die Politik muss Maßnahmen ergreifen, die wirtschaftlich und effizient sind, damit Strom für Verbraucher auch künftig bezahlbar bleibt", erklärt Billen. Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke blockieren die nötige Energiewende aus verschiedenen Gründen.
Schwankende Strommengen Alleine in Deutschland solle der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von derzeit 16 auf 50 Prozent im Jahr 2030 steigen. Dies sehe das Energiekonzept der Bundesregierung vor. Weil die Strommengen bei erneuerbaren Energien stark schwanken, brauche es in Zukunft vermehrt flexible Kraftwerke, um Spannungsabfälle im Netz zu vermeiden. Zugleich müssten ausreichend Speicherkapazitäten vorhanden sein, wenn das Angebot größer als die Nachfrage ist. Beides würden Atomkraftwerke nicht gewährleisten. Ein häufiges An- und Abschalten der Meiler sei mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden.
Risiko trage die Allgemeinheit Zudem seien die Betreiber im Ernstfall nur höchst unzureichend versichert. Den Großteil der Kosten eines Unfalls trage die Allgemeinheit. Diese schätze das Bundesumweltministerium auf rund fünf Billionen Euro. Zur Schadensregulierung stünden pro Kraftwerk jedoch nur 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im unmittelbar betroffenen Umkreis der Kraftwerke leben im Schnitt rund eine Million Menschen, die evakuiert werden müssten. Jeder Geschädigte erhielte von den Kraftwerksbetreibern also maximal 2.500 Euro. Eine Individualversicherung für Verbraucher gebe es wegen der enormen Schadenshöhe nicht. "Während die Gewinne den Unternehmen zufließen, werden Risiken sozialisiert", kritisiert Billen.
Kein Preissenkungseffekt für Verbraucher Einen nennenswerten Preissenkungseffekt für Verbraucher hätten Laufzeitverlängerungen nicht. Zwar würden die abgeschriebenen Atomkraftwerke konkurrenzlos günstigen Strom erzeugen. Dieser Kostenvorteil komme wegen der Preisbildungsmechanismen an der Strombörse bei den Verbrauchern allerdings nicht an. Er bleibe als Zusatzgewinn bei den Betreibern. Denn an der Börse finde keine Mischkalkulation statt. Den Strompreis bestimme dort das teuerste Kraftwerk (Merit-Order-Effekt).
Hintergrundinformation vzbv-Stellungnahme zum Energiekonzept der Bundesregierung - 27. September 2010 (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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