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Plagiats-Affäre: Vorläufiges Ende


Universität Bayreuth erkennt Freiherr Theodor zu Guttenberg den Doktorgrad ab - Frage des Täuschungsvorsatzes nicht erörtert
Plagiatsvorwurf hat sich bestätigt: Freiherr zu Guttenberg habe gegen wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen


(28.02.11) - Die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth hat am 22. und 23. Februar getagt und beschlossen, den an Freiherr zu Guttenberg verliehenen Doktorgrad zurückzunehmen.

In der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät heiße es ausdrücklich: "Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen".

Die Kommission, darauf weisen die Mitglieder einstimmig hin, habe sich davon überzeugt, dass Herr Freiherr zu Guttenberg gegen diese wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen hat. Dies hat er auch selbst eingeräumt.

Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung verstoße nach der Rechtsprechung gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und schließt die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus. Stellten sich solche Mängel, wie im vorliegenden Fall, erst nachträglich heraus, könne der Doktorgrad auf der Grundlage des Artikels 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden.

Universität Bayreuth verzichtet auf den Nachweis des Täuschungsvorsatzes
Der Frage eines möglichen Täuschungsvorsatzes ging die Kommission nicht nach. Für die Kommission war entscheidend, dass unabdingbare wissenschaftliche Standards objektiv nicht eingehalten worden sind. Im Fall ihrer Verletzung ermächtigt Artikel 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Rücknahme des Doktorgrades, ohne dass ein Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden muss.

Das Verfahren der Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ausschließlich über die promotionsrechtlichen Konsequenzen zu entscheiden hatte, ist für die Uni Bayreuth damit beendet.

Die weitere Arbeit der Universitätskommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" bleibe hiervon jedoch unberührt; sie befasse sich mit Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die sich aus dem Fall Guttenberg ergeben, und einer Weiterentwicklung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. (Universität Bayreuth: ra)

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