Anlässlich der Spenden von Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns Gauselmann: Transparency fordert Untersuchung durch Bundestagspräsidenten und Verschärfung der Spendenregeln Durch diese offensichtliche Spendenstückelung werde dem Ansehen der Volksvertreter und Parteien und damit dem Ansehen der Demokratie geschadet
(24.02.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert im Zusammenhang mit den Berichten über Spenden von Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns Gauselmann an Abgeordnete und Parteien eine Untersuchung durch den Bundestagspräsidenten und eine Verschärfung der Regeln zur Parteienfinanzierung und Abgeordnetenspenden. Die Glücksspielbranche habe offensichtlich langfristig vorgearbeitet, weil das ungehinderte Automatenspiel derzeit auf dem Prüfstand stehe.
Hintergrund sei die Kritik des Europäischen Gerichtshofes im Herbst 2010 gewesen, dass der Schutz vor Spielsucht in Deutschland unzureichend sei.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Das beste Mittel gegen die unzulässige Einflussnahme auf Interessenvertreter ist die Transparenz. Ich will nicht spekulieren, ob die Abgeordneten und Parteien die Spenden auch angenommen hätten, wenn sie um ihre Veröffentlichung gewusst hätten. Ich finde es haarsträubend, dass durch diese offensichtliche Spendenstückelung dem Ansehen unserer Volksvertreter und Parteien und damit dem Ansehen der Demokratie geschadet wird. Die Vorstellung, hier wäre ohne erwartete Gegenleistung gespendet worden, ist naiv."
Transparency Deutschland fordert:
1. Sofortige Offenlegung der Spendenhöhe und der Namen der Abgeordneten und Parteien, an die Gelder der "Gauselmänner" geflossen sind, durch den Bundestagspräsidenten
2. Untersuchung durch den Bundestagspräsidenten, inwieweit die Spenden erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wurden, was nach dem Parteiengesetz verboten ist
3. Senkung der Veröffentlichungspflicht von Parteispenden von 10.000 Euro auf 2.000 Euro
4. Verbot der Annahme von Direktspenden durch Abgeordnete im Abgeordnetengesetz
5. Kontrolle der Einhaltung des Parteiengesetzes durch ein unabhängiges Gremium
Michael Koß, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency Deutschland und Parteienfinanzierungsexperte, erklärte: "Ich finde es absurd, dass Transparency seit Jahren die Absenkung des Wertes, ab dem Parteispenden veröffentlicht werden müssen, von 10.000 Euro auf 2.000 Euro fordert und sich jetzt herausstellt, dass die Gauselmänner wohl immer zwischen 2.000 und 6.000 Euro gespendet haben sollen". (Transparency: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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