Wettbewerb im Breitbandmarkt
Bundesnetzagentur schafft Voraussetzungen für gemeinsame Nutzung der Infrastruktur durch Breko-Mitglieder und Telekom
Breko-Firmen fordern ungehinderten Endkundenzugang, um der Telekom ernsthaften Wettbewerb im Breitbandmarkt machen zu können
(05.04.07) - Der am 4. Aprill 2007 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegte Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) findet die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverbandes Breitbandkommunikation Breko. Wesentliches Kriterium ist die hierin sichergestellte Mitbenutzungsmöglichkeit der Telekom-Leerrohre vom Hauptverteiler (HVt) zum Kabelverzweiger (KVz) durch die Breko-Mitglieder, zu denen 95 Prozent des Festnetzwettbewerbs zählen, etwa Arcor, HanseNet, Versatel oder EWE TEL. "Das ist ein wichtiges Element, um auch in Zukunft unsere Chance zu wahren, der Telekom ernsthaften Wettbewerb im Breitbandmarkt zu machen", erklärt Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann.
Unzufrieden ist der Verband allerdings mit den unklaren Aussagen zur konkreten technischen Form des Zugangs beim Kabelverzweiger am Straßenrand. Breko musste die Erfahrung machen, dass die Telekom sich standhaft weigerte, über dieses Problem zielorientiert zu verhandeln. Ende 2005 schon richtete Breko-Präsident Peer Knauer ein Aufforderungsschreiben an die Telekom, in dem er eine Beteiligung am Ausbau der KVz-Strukturen für den Fall zusagte, dass die Telekom eine wirtschaftlich tragfähige Kooperation anböte.
Eine Antwort blieb aus, offensichtlich, weil sich der Marktführer sicher fühlte, keinerlei Verpflichtung dieser Art nachkommen zu müssen. Dies hat sich mit der Veröffentlichung des o.g. Entwurfs geändert. Breko lehnt es ab, für die entstandene Zeitverzögerung nachträglich zur Kasse gebeten zu werden.
Lüddemann erklärte: "Wir erwarten, dass wir unsere Kundenzugänge innerhalb der neuen Kabelverzweiger realisieren können und nicht die Umwelt durch weitere Stahlkästen verschandeln müssen." Nun sei die Telekom am Zuge, so der Verbandsgeschäftsführer weiter. Sie habe durch den Bau neuer Verteiler voreilig Tatsachen geschaffen. Es könne jetzt nicht Aufgabe der Breko-Firmen sein, hierfür finanziell geradezustehen.
Breko sieht in der Regulierungsverfügung allerdings keine Grundlage für eine Abwertung der Zugänge am Hauptverteiler. Diese Möglichkeit müsse nach wie vor uneingeschränkt bestehen bleiben. (Breko: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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