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Korruption von Abgeordneten


Erste Verurteilung nach dem Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung in Deutschland seit seiner Einführung
Transparency Deutschland fordert eine Verschärfung des §108e, Strafgesetzbuch


(10.04.07) - Das Neuruppiner Landgericht hat Montag letzter Woche erstmalig den seit 1994 existierenden Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung angewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte durch den Bundesgerichtshof aufgehoben werden. Dem Abgeordneten des Neuruppiner Stadtrates hat eine Investitionsgesellschaft ein persönliches Darlehen von 100.000 Euro angeboten, wenn die Stadt einer Ausfallbürgschaft von 13,7 Mio. Euro zustimmt. Diese Bürgschaft war nach Ansicht des Gerichts wesentliches Element einer Finanzierung der Investitionsgesellschaft. Das Gericht sah den Stimmenkauf als erwiesen an.

Transparency Deutschland fordert angesichts der ersten Verurteilung in 13 Jahren die Verschärfung des §108e StGB. Dieser Paragraph sollte nicht nur wie zurzeit den konkreten Stimmenkauf unter Strafe stellen, sondern auch den Kauf aller Handlungen bzw. Unterlassungen, die bei der Wahrnehmung des Mandats erfolgen. Weiterhin wird gefordert, dass die Strafbarkeit auch Vorteile für Dritte umfasst und dass auch so genannte "Dankeschön-Spenden" strafrechtlich verfolgt werden können.

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland, kommentiert: "Dieses Urteil wird in die Justizgeschichte eingehen. Seit 1851 ist die Regelung der Abgeordnetenbestechung ein Zankapfel in der Politik. Inzwischen wird in Deutschland die Bestechung ausländischer Abgeordneter sogar härter bestraft als die Bestechung inländischer Abgeordneter. Diese Schieflage muss endlich beseitigt werden".

Eine Verschärfung des 108e StGB ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch Deutschland. Mit der Unterzeichnung der Konvention im Dezember 2003 hat Deutschland seinen Willen bekundet, die Konvention umzusetzen. Die Konvention stellt die Bestechung von Amtsträgern - wozu nach der Definition dieser und anderer internationaler Konventionen auch Abgeordnete gehören - in einem Maße unter Strafe, wie es das deutsche Recht nur für Beamte und öffentliche Angestellte kennt. Die Konvention wurde inzwischen durch mehr als 75 Staaten ratifiziert, darunter China, Frankreich, Großbritannien, Polen, Russland, Südafrika und die USA.

"Aufgrund der eng gefassten Definition des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist Deutschland nach wie vor nicht in der Lage, die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption zu erfüllen" erläutert Anne van Aaken, Professorin an der Universität St. Gallen und Mitglied von Transparency Deutschland. "Die durch Deutschland unterschriebene Konvention muss endlich ratifiziert werden. Für Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf, um sich in diesem Bereich international nicht ins Abseits zu stellen". (Transparency: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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