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Infodienst "Datenschutz für Praktiker"


Immobiliengesellschaft, Krankenhaus, Lieferdienst und Telekommunikationsanbieter: Diese DSGVO-Bußgeldfälle beschäftigten uns 2019
Datenschutzbeauftragte finden neben den Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Tipps zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften



Die Gründe, weshalb Aufsichtsbehörden 2019 Bußgelder auf Basis der DSGVO aussprachen, waren vielfältig. So wurden z. B. im Fall einer Immobiliengesellschaft personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert, in dem eine Löschung nicht mehr benötigter Daten nicht vorgesehen war. Eine Prüfung, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist, fand nicht statt. Die Berliner Aufsichtsbehörde sprach ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe aus, das bisher höchste in Deutschland.

In einem weiteren Bußgeldfall wurden mehrere Einzelverstöße eines Lieferdienstes geahndet. Mehrheitlich ging es um Nichtachtung der Betroffenenrechte. Unter anderem hatten sich Kunden über unerwünschte Werbemails beschwert und in anderen Fällen waren Betroffenenanfragen nicht beantwortet worden.

Dass bei Betroffenenanfragen technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen sind, um zu verhindern, dass Unberechtigte Auskunft zu Kundendaten erhalten, zeigt der Bußgeldfall eines Telekommunikationsanbieters. Bereits durch Angabe des Namens und Geburtsdatums konnten bei telefonischen Betroffenenanfragen weitreichende Kundendaten erhalten werden. Auch hier wurde ein Bußgeld in Millionenhöhe ausgesprochen.

Eine Patientenverwechslung offenbarte in einem weiteren Bußgeldfall strukturelle technische und organisatorische Defizite beim Patientenmanagement eines Krankenhauses.

Damit Datenschutzverantwortliche aus den Fehlern anderer lernen und bei den Entwicklungen im Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, bietet der Infodienst "Datenschutz für Praktiker", der von der Forum Verlag Herkert GmbH herausgegeben wird, in zehn Ausgaben im Jahr aktuelle Informationen rund um den Datenschutz.

Auf 16 Seiten finden Datenschutzbeauftragte neben den Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung Tipps zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften. To-do-Listen und Erfahrungsberichte aus dem Arbeitsalltag runden den Inhalt ab. (Forum Verlag Herkert: ra)

eingetragen: 05.03.20
Newsletterlauf: 18.03.20

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Meldungen: Schriften

  • Auskunftsanspruch von zentraler Bedeutung

    Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

  • Social Media: Schleichwerbung vermeiden

    Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.

  • Praxisleitfaden zu KI und Datenschutz

    Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.

  • Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG

    Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.

  • Rolle von BIM und Digitalen Zwillingen

    Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.



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