Lehman Brothers und Sozialversicherung


Sozialversicherung hat Geld bei der deutschen Tochter der amerikanischen Lehman Brothers Bank angelegt
Staatliche Maßnahmen zur Solvenzsicherung bei Lehman erwägt die Regierung nicht


(27.10.08) - Das gegen die deutsche Tochter der amerikanischen Lehman Brothers Bank verhängte Zahlungsverbot dient in erster Linie dem Gläubigerschutz. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10639) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10364) mitteilt, war die Verhängung des sofortigen Zahlungsverbots zwingende Konsequenz, nachdem die amerikanische Muttergesellschaft der Bank einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte. Mit dem Zahlungsverbot solle sichergestellt werden, dass bei einer späteren Insolvenzeröffnung das noch vorhandene Vermögen unter allen Gläubigern in gleichem Maße verteilt werden könne.

Die Regierung weist aber darauf hin, dass bei der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG keine Insolvenz vorliege. Der Schaden für den Finanzplatz Deutschland wäre selbst bei einer Insolvenz begrenzt, da der Sicherungsfonds der privaten Banken greife. Zu einem großen Teil seien institutionelle Anleger Gläubiger der Bank.

"Das Gesamtengagement deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding in Euro bewegt sich im unteren einstelligen Milliardenbereich", so die Regierung. Staatliche Maßnahmen zur Solvenzsicherung bei Lehman erwägt die Regierung nicht.

Zugleich wird darauf hingewiesen, dass ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Forderungen in Höhe von 44,5 Millionen Euro bei der deutschen Lehmann Brothers Bankhaus AG angelegt habe. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung seien Forderungen in Höhe von 57,55 Millionen Euro bekannt.

Diese Einlagen seien über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken geschützt. Informationen, ob gesetzliche Krankenversicherungen Geld bei Lehman angelegt haben, habe sie nicht, erklärt die Bundesregierung.

Zur Zusammenarbeit zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Lehman erklärt die Regierung, die KfW werde eine "adäquate Risikovorsorge" bilden. Zwar habe die KfW im Zuge der Finanzkrise wie andere Banken Einbußen zu verzeichnen, aber das operative Geschäft sei unverändert gut aufgestellt. Der Vorstandsvorsitzende der KfW habe das Finanzministerium zeitnah unterrichtet, als er am 15. September Kenntnis von der Swap-Zahlung der KfW an Lehman Kenntnis erhalten habe.

Die Frage einer Weitergabe von Informationen an die KfW über Lehman habe sich für die Regierung nicht gestellt: "Am frühen Morgen des 15. September 2008 war bereits öffentlich bekannt, dass Lehman Brothers einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte." (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Internationale Finanzmarktverfassung aufbauen
Finanzbranche steht vor großen Herausforderungen
Opfer von Lehmann-Brothers formieren sich
Lehman Brothers-Zertifikat und Falschberatung
Finanzmarktstabilisierungsfond als Sondervermögen
Internationale Regeln für Finanzmärkte verschärfen
Finanzkrise: Anlegerschützer fordern Warnhinweise
Schadensersatz für Lehman Brothers-Zertifikate
Banken- und Finanzkrise: Dünne Luft für Manager
Finanzkrise und Bankenkrise
Strengere Regeln für internationalen Finanzmärkte
Bei der Hypo Real Estate rollen die Köpfe
Vertrauen in den Geldmarkt schaffen
Bankenpleiten hätten verhindert werden können
Enterprise Risk Management und Finanzkrise


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen