Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Positives Urteil: Anonyme Bewerbungen sind auch datenschutzfreundlich
Sie entsprechen dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit
(12.08.10) - Zu den diskutierten Plänen für anonyme Bewerbungen erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar:
"Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befürworteten anonymen Bewerbungen können nicht nur die Diskriminierung von Bewerbern verhindern, sondern auch den Datenschutz im Bewerbungsverfahren stärken.
Sie enthalten alle Angaben, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt. Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Die anonyme Bewerbung, so der Bundesdatenschutzbeauftragte, sei darüber hinaus ein geeignetes Instrument, um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken. Auch das in der Abstimmung befindliche Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte hier klare Grenzen setzen.
An dem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten Modell wollen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das nordrheinwestfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie fünf große Unternehmen teilnehmen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen keine Hinweise auf Geschlecht, Alter, den ethnischen und familiären Hintergrund enthalten. Welche Erfahrungen andere Länder mit dieser Form der Bewerbung gesammelt haben, lässt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zurzeit wissenschaftlich untersuchen."
(BfDI: ra)
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