Schaar kritisiert neues SWIFT-Abkommen
SWIFT: Weder der Umfang der Datenübermittlung noch die Kriterien für den Datenzugriff seien sauber eingegrenzt
Datenschutzniveau ignoriert: Umfang der sensiblen Zahlungsverkehrsdaten, die die USA anfordern können, sei weiterhin sehr hoch
(03.08.10) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sieht schwerwiegende Datenschutzmängel in dem sogenannten SWIFT-Abkommen zwischen den USA und der EU, das am 1. August 2010 in Kraft trat.
Peter Schaar sagte: "Auch das nun geschlossene Abkommen entspricht nicht dem durch die EU-Grundrechtecharta und die EG-Datenschutzrichtlinie vorgegebenen Datenschutzniveau. Unverzichtbare und bewährte Standards werden unterlaufen.
Der Umfang der sensiblen Zahlungsverkehrsdaten, die die USA anfordern können, ist weiterhin sehr hoch. Es ist zu erwarten, dass - wie bereits in der Vergangenheit - die meisten der an US-Behörden übermittelten Daten Personen betreffen, die in keinerlei terroristische Aktivitäten verwickelt sind. Weder der Umfang der Datenübermittlung noch die Kriterien für den Datenzugriff werden sauber eingegrenzt, die vorgesehene Speicherungsdauer von fünf Jahren ist unverhältnismäßig und die Datenschutzkontrolle wird nur lückenhaft gewährleistet.
Für pikant halte ich es, dass ausgerechnet Europol darüber wachen soll, dass nicht zu viele Daten in die USA übermittelt werden, also eine Behörde, die von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt werden soll. Zwar sieht das Abkommen eine Kontrolle der Verarbeitung in den USA durch unabhängige Prüfer vor, von denen einer durch die Europäische Kommission benannt werden soll. Diese Prüfer haben jedoch nur eng begrenzte Kontrollbefugnisse. Bei Verweigerung der Auskunftserteilung erfahren weder der Betroffene noch sein nationaler Datenschutzbeauftragter im europäischen Heimatland, ob und gegebenenfalls weshalb jemand in dem US-System gespeichert ist." (BfDI: ra)
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