Deutscher Corporate Governance Kodex:Vorschläge für Kodexänderungen 2012 veröffentlicht Fokus auf Kodexempfehlung zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern - Anpassung der Empfehlung zur Vergütungsstruktur der Aufsichtsratsmitglieder
(16.02.12) - Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.
Im Sinne einer größeren Transparenz der Kodexarbeit und einer größeren Einbeziehung vor allem der Anwender des Kodex hat die Regierungskommission im Frühjahr letzten Jahres die Einführung dieses schriftlichen Konsultationsverfahrens beschlossen.
Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Kodexanpassungen wurde durch entsprechende Gesetzesänderungen notwendig. Darüber hinaus hat die Regierungskommission die Anregung von Kodexanwendern aufgenommen und eine Reihe von bisherigen Formulierungen präzisiert.
Mit Blick auf eine weitere Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit börsennotierter deutscher Unternehmen hat die Regierungskommission einen besonderen Fokus auf eine Konkretisierung der Kodexempfehlung zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer 5.4.2) gelegt. Dabei beabsichtigt die Kommission künftig zu empfehlen, dass - im Sinne einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands - dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen. Gleichzeitig soll die Negativ-Definition der Unabhängigkeit dahingehend geändert werden, dass, über geschäftliche oder persönliche Beziehungen zu der Gesellschaft oder deren Vorstand hinaus, künftig auch derartige Beziehungen zu Dritten einbezogen werden sollen.
Zusätzlich soll die Negativ-Definition durch sechs Regelbeispiele konkretisiert werden. Die durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat oder das Drittelbeteiligungsgesetz bedingten Besonderheiten bleiben von der angepassten Empfehlung unberührt. Ferner soll der Aufsichtsrat künftig für seine Zusammensetzung konkrete Ziele für die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder benennen (Ziffer 5.4.1). Neben dieser Änderung plant die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die bisherigen Anregungen, wonach der Aufsichtsrat bei Bedarf ohne den Vorstand tagen (Ziffer 3.6 Abs. 2), der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben (Ziffer 5.2) sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig sein soll (Ziffer 5.3.2), in Empfehlungen umzuwidmen.
Ferner beabsichtigt die Regierungskommission, die Empfehlung für die Vergütungsstruktur der Aufsichtsratsmitglieder anzupassen (Ziffer 5.4.6). So soll, sofern neben einem Fixum eine erfolgsorientierte Vergütung gewährt wird, diese vorwiegend auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogen sein. Zur Vereinfachung der Arbeit in den Unternehmen beabsichtigt die Kodexkommission angesichts der nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung zur Unternehmensführung, den bislang vom Kodex empfohlenen, gesonderten Corporate Governance Bericht in Ziffer 3.10 zu streichen. Künftig sollen die Unternehmen über die gesetzlichen und die vom Kodex empfohlenen Inhalte an derselben Stelle im Lagebericht berichten können. Eine Erläuterung aller Änderungsvorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governace Kodex ist beigefügt. (Regierungskommission Deutscher Corporate Governace Kodex: ra)
Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.
Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.
Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.
Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.
Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
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