Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen hat sich mehr als verdoppelt Gute Corporate Governance-Nachrichten fördern vermehrt das positive Medienimage von Unternehmen
(21.06.12) - Die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. zehn Jahre nach Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nehmen Berichte über "Gute Unternehmensführung" 12 Prozent (2002: 5 Prozent) der täglichen Unternehmensberichterstattung in den führenden deutschen und ausgesuchten europäischen Medien ein.
"Die Zahlen zeigen deutlich, dass das Thema 'Gute Unternehmensführung' an Relevanz für die Medien gewonnen hat. Alleine gegenüber dem Vorjahr hat die Berichterstattung um 3 Prozent zugenommen. Dieser Trend wird anhalten", ist Dr. Gero Kalt, Vorstand der Prime Research International AG & Co. KG, überzeugt. Prime Research hat in Zusammenarbeit mit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen in den rund 60 relevanten deutschen und europäischen Medien analysiert (Prime Research Medienstudie zur 11. Corporate Governance-Konferenz). Dabei wurde der Fokus bei den beobachteten Unternehmen auf den DAX30 gelegt.
Insgesamt lässt sich laut Prime Research ein Trend zu einer positiveren Wahrnehmung der Corporate Governance in deutschen Unternehmen feststellen, wenngleich dieser immer wieder durch negative Unternehmensmeldungen abgeschwächt wird. Anlass für kritische Berichterstattung bietet vor allem regelmäßig das Thema Vorstandsvergütung. Eine Chance zur positiven Profilierung sieht das Medienresonanzunternehmen dagegen bei Diversity-Themen.
Unternehmen wie Lufthansa, Henkel, Deutsche Post, Deutsche Telekom und BMW führen so die Rangliste der DAX30-Mitglieder an, die von den Medien in Bezug auf Diversity in der Berichterstattung am positivsten wahrgenommen werden. Insgesamt kommt Prime Research zu dem Schluss, dass gute Corporate Governance-Nachrichten vermehrt das positive Medienimage von Unternehmen fördern. Eine Vielzahl von DAX30-Unternehmen konnte so beispielsweise durch einen höheren Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten oder eine gesteigerte Transparenz bei Managergehältern eine positive Resonanz in der medienöffentlichen Wahrnehmung erzielen, was sich insgesamt positiv auf das Image ausgewirkt hat. (DCGK: ra)
Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.
Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.
Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.
Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.
Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
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