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Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen


Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nimmt inhaltliche und redaktionelle Anpassungen des Kodex vor
Verantwortung des Gesamt-Aufsichtsrats bei Vorstandsvergütung gestärkt - Abfindungs-Cap wird zur Empfehlung


(12.06.08) - Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

Wesentliche Kodex-Änderungen
Der Kodex hat mit seinen Empfehlungen zur Angemessenheit und zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zu mehr Transparenz in der Managementvergütung geleistet. Schon vor dem Vorstandsvergütungslegungsgesetz sind etwa 70 Prozent der DAX-Unternehmen freiwillig diesen Kodex-Empfehlungen gefolgt.

Die Kommission hat entschieden, die Zuständigkeit und Verantwortung des Gesamt-Aufsichtsrats für Vergütungsfragen zu stärken. In Zukunft soll das Aufsichtsratsplenum das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen (so Ziffer 4.2.2). Der Vorsitzende der Regierungskommission, Dr. Gerhard Cromme, erklärte dazu: "Wir haben den Aufsichtsrat als Gesamtorgan noch mehr als bisher in die Pflicht genommen. Fragen der Vorstandsvergütung gehören in die originäre Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums. Nimmt dieses die Verantwortung sachgerecht wahr, erübrigen sich weitergehende gesetzliche Regelungen."

Die im Vorjahr beschlossenen Anregungen zum Abfindungs-Cap werden zu Empfehlungen aufgewertet, deren Befolgung nunmehr im Rahmen der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG offenzulegen ist (so Ziffer 4.2.3 Abs.4 und 5).

Die Regierungskommission befasste sich in der heutigen Sitzung auch mit den Auswirkungen des jüngst vorgelegten Regierungsentwurfs des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf den Kodex. Sie wird eventuelle Anpassungen des Kodex erst in Kenntnis des genauen Gesetzeswortlauts, d,h. nach der Verabschiedung des Gesetzes, vornehmen.

Die einzelnen heute beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Anlage zu dieser Mitteilung zusammengefasst. Sie müssen noch vom Bundessministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Den aktualisierten Wortlaut des Deutschen Corporate Governance Kodex werden Sie kurzfristig auf der Website der Regierungskommission unter www.corporate-governance-code.de finden. Hier stehen auch weitere Informationen zur Arbeit der Kommission zur Verfügung.

Personelle Veränderungen in der Regierungskommission
Der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Dr. Gerhard Cromme, wird zum 30. Juni 2008 den Vorsitz niederlegen und aus der Kommission ausscheiden, um sich voll seinen Aufsichtsratspflichten widmen zu können. Mit ihm werden aus Altersgründen Dr. Rolf-E. Breuer und Prof. Dr. Marcus Lutter aus der Kommission ausscheiden. An die Stelle von Dr. Breuer tritt Klaus-Peter Müller, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank AG, der auch den Vorsitz der Kommission übernehmen wird. Für Prof. Lutter tritt zum 01. Juli 2008 Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey, Partnerin der Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance, in die Kommission ein.

Aktuelle Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Im Einzelnen wurden am 06. Juni 2008 folgende Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen:

Ziff. 4.2.2 (Angemessenheit der Vorstandsvergütung)
Die Kommission stärkt die Verantwortung des Gesamtaufsichtsrats für die Vorstandsvergütung, indem sie die bestehende Kodexempfehlung in Ziff. 4.2.2 wie folgt anpasst:

"4.2.2 Abs. 1: Das Aufsichtsratsplenum soll auf Vorschlag des Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen und soll es regelmäßig überprüfen."

Ziff. 4.2.3 Abs. 4 und 5 (Abfindungs-Cap)
Die bisherigen Anregungen zum Abfindungs-Cap werden zu Empfehlungen und unterliegen somit der jährlichen Entsprechenserklärung.

Ziff. 5.4.6 (Staggered Board)
Die Anregung wurde von der Unternehmenspraxis kaum berücksichtigt. Die Kommission hat daher beschlossen, die Regelung zu streichen.

Ziff. 7.1.2 (Befassung des Aufsichtsrats mit Zwischenfinanzberichten)
Die Regierungskommission nimmt einen neuen Satz 2 in Ziff. 7.1.2 auf, der sich mit der Erörterung von Quartals- oder Zwischenfinanzberichten durch den Aufsichtsrat befasst:

"Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden."
(Deutscher Corporate Governance Kodex: ra)


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Meldungen: Governance Kodex

Verbesserungen auf hohem Niveau

  • Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

    Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.

  • Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

  • Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

  • Public Corporate Governance Kodizes

    Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.

  • Grundsätze für gute Unternehmensführung

    Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

  • Bilanz zum Thema "Corporate Governance"

    Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.

  • Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

  • Governance: Steigende Akzeptanz

    Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • Kodex in Deutschland

    Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

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