Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nimmt inhaltliche und redaktionelle Anpassungen des Kodex vor
Verantwortung des Gesamt-Aufsichtsrats bei Vorstandsvergütung gestärkt - Abfindungs-Cap wird zur Empfehlung
(12.06.08) - Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.
Wesentliche Kodex-Änderungen
Der Kodex hat mit seinen Empfehlungen zur Angemessenheit und zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zu mehr Transparenz in der Managementvergütung geleistet. Schon vor dem Vorstandsvergütungslegungsgesetz sind etwa 70 Prozent der DAX-Unternehmen freiwillig diesen Kodex-Empfehlungen gefolgt.
Die Kommission hat entschieden, die Zuständigkeit und Verantwortung des Gesamt-Aufsichtsrats für Vergütungsfragen zu stärken. In Zukunft soll das Aufsichtsratsplenum das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen (so Ziffer 4.2.2). Der Vorsitzende der Regierungskommission, Dr. Gerhard Cromme, erklärte dazu: "Wir haben den Aufsichtsrat als Gesamtorgan noch mehr als bisher in die Pflicht genommen. Fragen der Vorstandsvergütung gehören in die originäre Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums. Nimmt dieses die Verantwortung sachgerecht wahr, erübrigen sich weitergehende gesetzliche Regelungen."
Die im Vorjahr beschlossenen Anregungen zum Abfindungs-Cap werden zu Empfehlungen aufgewertet, deren Befolgung nunmehr im Rahmen der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG offenzulegen ist (so Ziffer 4.2.3 Abs.4 und 5).
Die Regierungskommission befasste sich in der heutigen Sitzung auch mit den Auswirkungen des jüngst vorgelegten Regierungsentwurfs des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf den Kodex. Sie wird eventuelle Anpassungen des Kodex erst in Kenntnis des genauen Gesetzeswortlauts, d,h. nach der Verabschiedung des Gesetzes, vornehmen.
Die einzelnen heute beschlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind in der Anlage zu dieser Mitteilung zusammengefasst. Sie müssen noch vom Bundessministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Den aktualisierten Wortlaut des Deutschen Corporate Governance Kodex werden Sie kurzfristig auf der Website der Regierungskommission unter www.corporate-governance-code.de finden. Hier stehen auch weitere Informationen zur Arbeit der Kommission zur Verfügung.
Personelle Veränderungen in der Regierungskommission
Der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Dr. Gerhard Cromme, wird zum 30. Juni 2008 den Vorsitz niederlegen und aus der Kommission ausscheiden, um sich voll seinen Aufsichtsratspflichten widmen zu können. Mit ihm werden aus Altersgründen Dr. Rolf-E. Breuer und Prof. Dr. Marcus Lutter aus der Kommission ausscheiden. An die Stelle von Dr. Breuer tritt Klaus-Peter Müller, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank AG, der auch den Vorsitz der Kommission übernehmen wird. Für Prof. Lutter tritt zum 01. Juli 2008 Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey, Partnerin der Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance, in die Kommission ein.
Aktuelle Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Im Einzelnen wurden am 06. Juni 2008 folgende Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen:
Ziff. 4.2.2 (Angemessenheit der Vorstandsvergütung)
Die Kommission stärkt die Verantwortung des Gesamtaufsichtsrats für die Vorstandsvergütung, indem sie die bestehende Kodexempfehlung in Ziff. 4.2.2 wie folgt anpasst:
"4.2.2 Abs. 1: Das Aufsichtsratsplenum soll auf Vorschlag des Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschließen und soll es regelmäßig überprüfen."
Ziff. 4.2.3 Abs. 4 und 5 (Abfindungs-Cap)
Die bisherigen Anregungen zum Abfindungs-Cap werden zu Empfehlungen und unterliegen somit der jährlichen Entsprechenserklärung.
Ziff. 5.4.6 (Staggered Board)
Die Anregung wurde von der Unternehmenspraxis kaum berücksichtigt. Die Kommission hat daher beschlossen, die Regelung zu streichen.
Ziff. 7.1.2 (Befassung des Aufsichtsrats mit Zwischenfinanzberichten)
Die Regierungskommission nimmt einen neuen Satz 2 in Ziff. 7.1.2 auf, der sich mit der Erörterung von Quartals- oder Zwischenfinanzberichten durch den Aufsichtsrat befasst:
"Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden."
(Deutscher Corporate Governance Kodex: ra)
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