vzbv fordert Aussetzung des Glühbirnen-Verbots: Untersuchung des UBA zeigt Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen Quecksilberwerte bis zu fünf Stunden lang zwanzig Mal höher sind als zulässig
(06.12.10) - Die EU muss das Glühbirnen-Verbot aussetzen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Reaktion auf Tests des Umweltbundesamtes (UBA) mit zerbrochenen Energiesparlampen. Diese hätte ergeben, dass die Quecksilberwerte bis zu fünf Stunden lang zwanzig Mal höher sind als zulässig. "Der Staat hat bei der Produktsicherheit offenbar geschlafen. Gab es vor dem Glühbirnen-Verbot keine Tests?", fragt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Leidtragenden nicht die Verbraucher sind. Zudem sollten Hersteller und Händler ihren Kunden das Geld für die unsicheren Produkte zurückerstatten.
Im September kommenden Jahres soll die dritte Stufe der EU-Effizienzvorschriften in Kraft treten. Nach den Glühbirnen mit 100 und 75 Watt dürfen dann auch solche mit 60 Watt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der vzbv fordert von der Bundesregierung, in Brüssel eine Aussetzung des Verbots zu erwirken, bis für die Verbraucher sichere und praktikable Alternativen auf dem Markt sind.
"Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt", kritisiert Billen. Die dritte Stufe des Glühlampen-Verbots bedeutet für Verbraucher einen besonders starken Einschnitt, da die 60-Watt-Glühlampen im Haushalt am häufigsten eingesetzt werden. "Wenn die Industrie es nicht schafft, bruchsichere und ungefährliche Lampen anzubieten, muss die Glühbirne über den Herbst 2011 hinaus im Handel bleiben", so Billen.
Händler und Hersteller sollen Geld zurückerstatten Darüber hinaus fordert der vzbv ein Rückerstattungsrecht für Energiesparlampen, die beim Zerbrechen überhöhte Quecksilberkonzentrationen verursachen. Er sieht hier vor allem die Wirtschaft in der Pflicht. "Hersteller und Händler müssen dafür sorgen, dass Verbraucher unbürokratisch ihr Geld zurückbekommen", so Billen.
Zugleich müsse das Bundesumweltministerium (BMU) schnell umfassende Tests durchführen lassen, um valide Daten zum Gefährdungsgrad zu erhalten. Das UBA habe bislang nur im begrenzten Umfang zwei Lampentypen testen lassen. Das Ergebnis sei alarmierend gewesen: Sowohl Lampen mit fünf Milligramm als auch solche mit zwei Milligramm Quecksilber verursachten beim Zerbrechen am Boden eine Konzentration des Schwermetalls, die zwanzig Mal über dem zulässigen Richtwert für die Innenraumbelastung liege. Vor allem für Kinder und Schwangere bedeute dies eine akute Gesundheitsgefährdung. (vzbv: ra)
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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