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Recht und Archivierung


Seminar "Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung" in Bern, Basel und Zürich
Welche grundlegenden gesetzlichen Anforderungen müssen Unternehmen bei der Umstellung vom Papierachiv auf ein elektronisches Archiv erfüllen?


(29.03.07) - Das Seminar "Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung" findet am 24. April 2007 in Bern, am 08. Mai 2007 in Basel und am 12. Juni 2007 in Zürich statt. Seit der Revision der Vorschriften des OR über die kaufmännische Buchführung dürfen geschäftsrelevante Dokumente auch elektronisch archiviert werden. Damit können die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten heute somit kostengünstiger und effizienter erfüllt werden. Das Seminar "Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung" informiert darüber, welche grundlegenden gesetzlichen Anforderungen Unternehmen bei der Umstellung vom Papierachiv auf ein elektronisches Archiv erfüllen müssen.

Zeit: 09:00 bis 17:00 Uhr
Agenda der Veranstaltung:
>> Archivierung von Geschäftsunterlagen
>> Aufbewahrungspflichten für Dokumente
>> Archivierung von E-Mails
>> Die Geschäftsbücherverordnung (GeBÜV)
>> Ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
>> Bedeutung der elektronischen Signatur
>> Archivierung aus Gründen der Beweissicherung
>> Gesetzliche Aufbewahrungszeiten
>> Notwendige Dokumente zur Beweissicherung
>> Elektronische Archivierung und Datenschutz
>> Datenschutzrechtliche Vorschriften und Bestimmungen bei der elektronischen Archivierung
>> Elektronische Archivierung im Bereich MwSt
>> EIDI-V
>> Mehrwertsteuerkonforme Übermittlung und Aufbewahrung von elektronischen Belegen
>> Mehrwertsteuerkonformes E-Billing

Das Seminar steht unter fachlicher Leitung von:
Maria Winkler (mag. iur.), Geschäftsführende Partnerin, IT & Law Consulting GmbH

Zielgruppe:
Dieses Seminar wendet sich vor allem an Führungskräfte und Projektverantwortliche aus den Bereichen Informatik, Finanzwesen, Rechnungsbearbeitung, EDI, EBPP, Archivierung und Workflow.

Termine:
24. April 2007, Bern
08. Mai 2007, Basel
12. Juni 2007, Zürich

Akkreditierung und weitere Informationen:
Vereon AG
Stephan Mayer, Marketing Manager
Tel. +41 71 671 20 45. Fax +41 71 670 19 13

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr inkl. Unterlagen, Mittagessen und Getränke beträgt CHF 995 zzgl. der gesetzl. MwSt.
(Vereon: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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