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Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit


Transparency klagt gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Informationsfreiheit bei Anwendungsbeobachtungen
Transparency Deutschland sieht in den Anwendungsbeobachtungen schon seit langem eine Form von legalisierter Korruption


(28.11.11) - Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Transparency erläutert:
Anwendungsbeobachtungen sind ärztliche Arzneimittelverordnungen im Interesse von Pharmafirmen gegen ein besonderes Entgelt. Bis zu 6.000 Euro je Einzelfall sollen gezahlt worden sein, wenn ein Arzt seinem Patienten, oft ohne dessen Wissen, auf ein teureres bzw. weniger erprobtes Medikament umgestellt hat. Diese Zahlungen an willige Ärzte haben erhebliche finanzielle Auswirkungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie belasten die Beitragszahler mit zusätzlichen Kosten für nutzlose Scheinstudien von geschätzt über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Sie bergen auch gesundheitliche Risiken, da sie den für klinische Studien festgelegten wissenschaftlichen und ethischen Regelungern nicht unterliegen. Die von den Ärzten angeblich dokumentierten Ergebnisdaten sind Eigentum der jeweiligen Pharmafirma und müssen nicht veröffentlicht werden. Sie sind wissenschaftlich unbrauchbar und dienen deshalb offenbar lediglich der Vermarktung nicht notwendiger Arzneimittel.

Transparency Deutschland sieht in den Anwendungsbeobachtungen schon seit langem eine Form von legalisierter Korruption.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, erklärte: "Anwendungsbeobachtungen sind nicht geeignet, gesicherte Erkenntnisse über die Qualität von Arzneimitteln zu gewinnen. In Einzelfällen schaden sie den betroffenen Patienten mehr als sie nützen. Sie müssen daher verboten werden."

Transparency Deutschland versucht seit langem, dem Ausmaß der Anwendungsbeobachtungen auf die Spur zu kommen. Transparency Deutschland hat mehrere für die Erfassung der meldepflichtigen Anwendungsbeobachtungen zuständigen Institutionen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft aufgefordert. Sie verfolgt ihr Informationsbegehren auch gegenüber der KBV, die als Vertreterin der ärztlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein besonderes Interesse daran haben muss, ärztliches Fehlverhalten zu verhindern und Schaden von Patienten abzuwenden.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland, erklärte: "Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes wird es gelingen, die gewünschten Daten zu bekommen. Transparency Deutschland kann dann die Größenordnung des Missstandes gegenüber der Öffentlichkeit genau belegen. Die KBV ist gesetzlich verpflichtet, die begehrten Informationen zu sammeln. Sie kann sich auf angeblich vorliegende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht berufen. Sie muss ihre Akten für Transparency öffnen." (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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