Transparency: Deutschland muss endlich Teil der internationalen Antikorruptionsgemeinschaft werden Zivilgesellschaftliche Organisationen machen Druck und fordern wirksame Bestrafung von Abgeordnetenbestechung
(24.10.12) - Die zivilgesellschaftlichen Organisationen Transparency International Deutschland, LobbyControl und Campact haben ihre Forderung nach mehr Transparenz bei Abgeordneten-Nebeneinkünften und einer wirksamen Bestrafung von Abgeordnetenbestechung bekräftigt. In der vergangenen Woche hatten über 60.000 Menschen einen Appell der Organisationen unterzeichnet, in dem die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und die betragsgenaue Offenlegung von Nebeneinkünften gefordert wird.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, forderte: "Deutschland muss endlich Teil der internationalen Antikorruptionsgemeinschaft werden und darf sich nicht länger mit Ländern wie Saudi-Arabien und Syrien isolieren. Das freie Mandat soll die Unabhängigkeit von Abgeordneten vor unzulässigen Beeinflussungen garantieren. Parlamentarier, die ihr Handeln nach privaten Vorteilen ausrichten, handeln gerade nicht weisungsfrei und nicht unabhängig im Sinne des Grundgesetzes."
Timo Lange, Sprecher von LobbyControl, sagte: "Echte Transparenz der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten ist eine Voraussetzung für glaubwürdige Politik und Vertrauen in die Unabhängigkeit von Abgeordneten. Mehr Transparenz stärkt die Freiheit des Mandats der Abgeordneten. Die Debatte um die Vortragshonorare Steinbrücks muss nun konsequente Regeln für alle Abgeordneten nach sich ziehen."
Christoph Bautz, geschäftsführender Vorstand von Campact, erklärte: "Die Unterschriften sprechen eine deutliche Sprache: Die schwarz-gelbe Koalition muss nun zeigen, dass sie die Forderung nach mehr Transparenz ernst meint. Die Blockadehaltung gegenüber wirksamen Gesetzen gegen Abgeordnetenbestechung und mehr Transparenz bei Nebeneinkünften wird von der Öffentlichkeit nicht länger hingenommen." (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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