Transparency: Klage auf Informationszugang zu den bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gesammelten Anwendungsbeobachtungen gewonnen Anspruch auf Informationsfreiheit beim Verwaltungsgericht haben durchgesetzt
(19.06.12) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland zu den bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gesammelten Anwendungsbeobachtungen stattgegeben (Aktenzeichen 2 K 177.11). Auf die mündliche Verhandlung am 01.06.2012 hin wurde der Anspruch auf Zugang zu den Informationen bestätigt. Die KBV hat sich somit vergeblich auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand berufen.
Das Verwaltungsgericht hat die KBV verurteilt, die bei der KBV gesammelten Daten über die verschriebenen Medikamente, die Anzahl der betroffenen Patienten, die Anzahl der verschreibenden Ärzte und die Höhe der an sie gezahlten Honorare herauszugeben. Der Urteilstext liegt noch nicht vor. Transparency Deutschland bemüht sich seit längerem um Auskunft und Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz in die bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beim GKV Spitzenverband der Krankenkassen gesammelten Unterlagen über Anwendungsbeobachtungen (AWB).
Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Für uns sind Anwendungsbeobachtungen eine Form legalisierter Korruption. Durch die nun erstrittene Offenlegung der bei der KBV registrierten Daten werden wir den entstandenen Schaden für die Allgemeinheit viel genauer beziffern können. Dies wird hoffentlich dazu beitragen, dass diese Scheinstudien, die nur Marketingzwecken dienen, endlich verboten werden."
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland, sagte: "Wir freuen uns, dass wir unseren Anspruch auf Informationsfreiheit beim Verwaltungsgericht haben durchsetzen können. Dies ist ein großer Erfolg für die Informationsfreiheit in Deutschland und für die Ziele von Transparency. Dabei wurden wir durch das eindeutige Gutachten des Informationsfreiheitsbeauftragten und durch den uns in dem Verfahren vertretenden Rechtsanwalt Christoph Partsch unterstützt. Dies sollte anderen Antragstellern, denen ein begehrter Informationszugang von der Verwaltung unbegründet verwehrt wird, Mut machen, eine Klage nicht zu scheuen. Dies kann unter Beteiligung des Informationsfreiheitsbeauftragten und in komplizierten Fällen mit anwaltlicher Hilfe erfolgen." (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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