Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Kritik an der geringen Geldbuße für Siemens


Transparency Deutschland stuft Geldbuße für Siemens als unangemessen gering ein
Von Strafe und Abschreckung kann nicht die Rede sein, wenn nur Teile des Gewinns abgegeben werden müssen


(08.10.07) - Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Ermittlungen gegen Siemens wegen Korruptionsverdacht im Unternehmensbereich Communications (Com) gegen Zahlung von 201 Mio. Euro eingestellt. Gegenstand der Ermittlungen waren zweifelhafte Zahlungen in Höhe von rund 450 Mio Euro. Die Siemens AG hat in einer Presseerklärung ihre Verantwortung für das Fehlverhalten im Bereich Com ausdrücklich anerkannt.

Transparency International Deutschland hält den Betrag von 201 Mio. Euro für unangemessen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sind davon 1 Mio. Euro eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und 200 Mio. Euro eine "Gewinnabschöpfung".

Während das OWiG eine höhere Geldbuße nicht vorsieht, entspricht der Betrag von 200 Mio. Euro vermutlich nicht annähernd dem Gewinn, den Siemens aus den mit 450 Mio. Euro zweifelhaften Geldern gekauften Aufträgen bezogen hat. Bezogen auf ein extrapoliertes Auftragsvolumen ist der anzunehmende Gewinn vermutlich wesentlich höher als 200 Mio. Euro.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Von Strafe und Abschreckung kann nicht die Rede sein, wenn nur Teile des Gewinns abgegeben werden müssen. Unternehmen, die mit Korruption Geschäfte machen, müssen spürbar bestraft werden."

Transparency Deutschland fordert seit langem Maßnahmen gegen Korruption, die zur Abschreckung bei Unternehmen führen. Dazu könnten das OWiG und die "Gewinnabschöpfung" gehören.

Allerdings müsste dazu die Strafgrenze des OWiG drastisch heraufgesetzt werden und die Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung konsequent angewandt werden bis die grundsätzlichen Widerstände gegen ein Unternehmensstrafrecht überwunden sind. (Transparency: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen