Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

MiFID in den Sparkassen


Fachtagung Umsetzung der MiFID in den Sparkassen vom 9. - 10. Mai 2007: Anlegerschutz und Stärkung des Wettbewerbes
Durch die MiFID werden die Kreditinstitute zu redlichem und professionellem Handeln zum besten Wohle ihrer Kunden verpflichtet


(27.04.07) - Die Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlamentes über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in innerstaatliches Recht bringt auch für Kreditinstitute, wenn sie Wertpapierdienstleistungen erbringen und/oder Anlagetätigkeiten ausüben, erhebliche Neuerungen im Alltagsgeschäft.

Nach dem sog. Lamfalussy-Verfahren, das die Vereinfachung des komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozesses im Rahmen eines Vier-Stufen Modells zum Ziel hat, sind dann noch Vereinheitlichungen der Aufsichtsstandards durch CESR/EU-Komission bei den Mitgliedsstaaten durchzuführen. Dabei sind weitere nationale Anpassungen der Gesetzgebung zu erwarten.

Mit europaweit einheitlichen Regelungen, die nach derzeitiger Rechtslage für die Institute bis zum 1. November 2007 umzusetzen sind, verfolgt die europäische Union vorrangig zwei Ziele:
>> die Stärkung des Anlegerschutzes und
>> die Stärkung des Wettbewerbes zwischen Wertpapierhandelssystemen.

Erreicht werden diese Ziele durch die Erhöhung der Markttransparenz sowie durch harmonisierte Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.

Durch die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) werden die Kreditinstitute zu redlichem und professionellem Handeln zum besten Wohle ihrer Kunden verpflichtet. Dies soll beispielsweise durch geänderte Wohlverhaltensregeln, Vorschriften zur Best Execution und zur Behandlung von Interessenkonflikten sowie erweiterte Pre-/Post-Trade-Transparenz und Meldepflichten gewährleistet werden. Betroffen davon sind sowohl die Geschäftsstrategie als auch die Aufbauorganisation, Geschäftsprozesse und IT-Technologie der Sparkassen.

Durch die Initiierung eines zentralen DSGV-Projektes, das durch den Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein begleitet wird, sollen die Sparkassen bestmöglich auf die bestehenden Umsetzungsaktivitäten vorbereitet werden.

Ein zentraler Umsetzungsleitfaden wird den Sparkassen in einer ersten Version (1.0 - vor Verabschiedung der deutschen Gesetzgebung) in zwei Teil-Auslieferungen Anfang und Ende April 2007 zur Verfügung gestellt. Der Umsetzungsleitfaden soll die Grundlagen für eine Umsetzung der Anforderung der MiFID in den Sparkassen bilden und einen konstruktiven Beitrag für eine möglichst praxisgerechte Anwendung leisten.

Vor diesem Hintergrund dient die Fachtagung "Umsetzung der MiFID in den Sparkassen vom 9. - 10. Mai 2007" der Vertiefung des notwendigen Fachwissens nach Bearbeitung des Umsetzungsleitfadens. Die Mitarbeiter der genannten Fachbereiche und Projektverantwortliche werden in die Lage versetzt, ein Projekt für die Umsetzung der MiFID in ihrer Sparkasse zu initiieren und umzusetzen.

Besuchen Sie auch unseren Schwerpunkt:
MiFID I-Repetotorium: Alles zum Thema MiFID

(Sparkassenakademie: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen