Langzeit-Archivierung von Unternehmensdaten
Compliance-Anforderungen an die Datensicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen - Wirtschaftsprüfer redet Klartext zum Thema digitale Steuerprüfung
Compliance-Workshop: SHB IT-Solutions GmbH veranstaltet Workshop zur gesetzeskonformen Archivierung von IT-Daten
(11.07.08) - Der Netzwerk-Experte SHB IT-Solutions GmbH veranstaltet gemeinsam mit dem deutschen IT-Hersteller gingcom am 17. Juli einen Workshop zu gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen. Fachleute für Wirtschaftsrecht und IT informieren über die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen an die Unternehmens-IT. Der Workshop findet von 13.30 bis 17.00 Uhr in den Räumen des Unternehmens in Gundelfingen statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Gesetzeskonforme Datensicherung und die Sicherstellung des Betriebs bei IT-Ausfall gewinnen stark an Bedeutung im unternehmerischen Alltag. Den Verantwortlichen fehlt aber oft das erforderliche rechtliche und IT-technische Wissen.
Mit dem Workshop "Backup- und Archivierungsanforderung" wollen SHB IT-Solutions GmbH und gingcom den Entscheidern eine verlässliche Wissensbasis bieten. Als Referent konnte Martin Lamm gewonnen werden. Er ist Steuerberater und Diplom-Informatiker bei der Wirtschaftkanzlei Peters, Schönberger und Partner in München.
Im zweiten Teil der Veranstaltung stellt Max Dicklhuber, Leiter Vertreib gingcom, die 2007 entwickelte gingcom-Appliance in einer Live-Demo vor. Sie ist die erste kombinierte Lösung für Backup, Restore und Langzeit-Archivierung von Unternehmensdaten. Der IT-Rechtsexperte Dr. Ivo Geis hat die Appliance als "Compliance-Ready" zertifiziert.
Bodo Riepl, Geschäftsführer der SHB IT-Solutions GmbH, sagt: "Angesichts des rapide steigenden Datenwachstums, limitierter Budgets und gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften sind bezahlbare, zuverlässige und sichere Backup- und Archivierungslösungen gefragter denn je. Unternehmen müssen jetzt handeln. Nur fehlen hier oft die Ressourcen, um das Thema systematisch anzugehen. In unserer Informationsveranstaltung können sich die Verantwortlichen kompakt und direkt informieren. Die optimale Lösung ist oft viel einfacher, als von Entscheidern und Administratoren vermutet."
Der Workshop "Backup- und Archivierungsanforderung" findet am 17. Juli, von 13.30 bis 17 Uhr in den Räumen der SHB IT-Solutions GmbH in der Industriestraße 18 in Gundelfingen statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
(SHB IT-Solutions: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.