IT-Compliance und das Datenschutzrecht
Business Breakfast: Mitarbeiterbespitzelung durch Datenscreening?
Einführung von Whistleblowing-Hotlines sowie die Umsetzung der Vorgaben an die rechtskonforme Archivierung
(08.04.09) - Datenscreening und der Blick in das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters: Die stetig fortschreitende Technik ermöglicht immer effektivere Maßnahmen der Mitarbeiterüberwachung. Doch wie weit dürfen Arbeitgeber gehen, um Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, zur Einhaltung von Sarbanes-Oxley Act (SOX & Co). und gegebenenfalls auch e-Discovery-Anforderungen aus Übersee zu erfüllen. Diese Vorgaben können den Blick in die Postfächer von Mitarbeitern und die Auswertung von E-Mails notwendig machen.
Daneben erfordern auch die Einführung von Whistleblowing-Hotlines sowie die Umsetzung der Vorgaben an die rechtskonforme Archivierung (IT-Compliance) einen sensiblen Umgang mit den elektronischen Daten. Die Negativbeispiele der Vergangenheit zeigen allerdings, dass nicht alles, was technisch möglich ist, auch rechtlich zulässig ist.
IT-Compliance und das Datenschutzrecht
Angesichts der komplexen Rahmenbedingungen darf die IT-Abteilung nicht allein über das Datenscreening oder das Archivierungskonzept entscheiden.
Vielmehr müssen – je nach Maßnahme – auch die Geschäftsleitung, der Betriebsrat, der Datenschutzbeauftragte und die Rechtsabteilung zusammen arbeiten, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen. Daneben sollten sich international tätige Unternehmen auch der Risiken einer Electronic Discovery (e-Discovery) bewusst sein. Auch eine interne Revision oder eine kartellrechtliche Untersuchung begegnen aber häufig mangels tauglicher IT-Konzepte und Archivierungs-Richtlinien erheblichen Problemen, die es zu lösen gilt.
Forensic Technology und das IT-Recht
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lädt ein zu einem Business Breakfast "Mitarbeiterbespitzelung durch Datenscreening?" am 14. Mai 2009, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, in der ClubLoungeNord im RheinEnergieStadion, Köln.
Im Rahmen der Veranstaltung zeigt Luther, welche technischen Möglichkeiten es gibt, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei zu beachten sind.
Agenda
08.30 — 9.00 Uhr: Kleines Frühstücksbuffet in der ClubLoungeNord, RheinEnergieStadion, Köln
09.00 — 9.30 Uhr Impulsvortrag: Compliance der Compliance
> Elektronische Analyseverfahren personenbezogener Daten zur Prävention und Aufdeckung geschäftsschädigender Handlungen in Unternehmen
>> Vorstellung Forschungsbericht 2009: Prof. Dr. rer. pol. Felicitas G. Albers, Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft
09.30 — 10.30 Uhr IT-Compliance und das Datenschutzrecht
>> Eckpfeiler der IT-Compliance und rechtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Datenanalyse
>> Rechtskonforme Archivierung und die Privatsphäre der Arbeitnehmer
>> Datenschutzkonforme Korruptionsbekämpfung
>> Einführung von Compliance-Maßnahmen wie z.B. Whistleblowing-Hotlines
>> Grundzüge der e-Discovery
Dr. Michael Rath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Silvia C. Bauer, Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
10.30 — 11:00 Uhr Kaffeepause
11.00 — 11.45 Uhr Balanceakt e-Discovery: Im Spannungsfeld zwischen Reputationsschäden, juristischen Rahmenbedingungen und technischen Möglichkeiten
>> Technische Möglichkeiten der Forensic Technology
>> Trends bei Forensic Technology und e-Discovery
>> Typische Vorgehensweisen bei IT-unterstützten Sachverhaltsaufklärungen
>> Die Aufgabe der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revision im Rahmen der Korruptionsbekämpfung
>> Risiken und Chancen: Herausforderungen und die kritischen Erfolgsfaktoren bei Forensic Technology-Projekten
>> Fallbeispiele: Wie man Smoking Guns findet
Dipl.-Kfm. Ralph Noll, Certified Information Systems Auditor und Leader Forensic Technology Solutions Deutschland, PricewaterhouseCoopers AG, Essen
11.45 — 12.00 Uhr Diskussion, Fragerunde (Moderation: Prof. Dr. rer. pol. Felicitas G. Albers)
12.00 — 12.30 Uhr Möglichkeit zur Stadionbesichtigung (Anmeldung erforderlich)
Ab 12.30 Uhr Möglichkeit zur Teilnahme am Mittagessen im 12. Mann, RheinEnergieStadion
(Kosten von Teilnehmer zu tragen, keine Anmeldung erforderlich)
(Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)
Kontakt
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Anna-Schneider-Steig 22 / Rheinauhafen, 50678 Köln
Telefon +49 (221) 9937 0, Telefax +49 (221) 9937 110
Rückmeldung bis zum 4. Mai 2009 an Frau Melanie Gramm,
per E-Mail: melanie.gramm(at)luther-lawfirm.com oder
per Telefax: +49 (221) 9937 110.
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