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IT-Compliance und das Datenschutzrecht


Business Breakfast: Mitarbeiterbespitzelung durch Datenscreening?
Einführung von Whistleblowing-Hotlines sowie die Umsetzung der Vorgaben an die rechtskonforme Archivierung


(08.04.09) - Datenscreening und der Blick in das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters: Die stetig fortschreitende Technik ermöglicht immer effektivere Maßnahmen der Mitarbeiterüberwachung. Doch wie weit dürfen Arbeitgeber gehen, um Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, zur Einhaltung von Sarbanes-Oxley Act (SOX & Co). und gegebenenfalls auch e-Discovery-Anforderungen aus Übersee zu erfüllen. Diese Vorgaben können den Blick in die Postfächer von Mitarbeitern und die Auswertung von E-Mails notwendig machen.

Daneben erfordern auch die Einführung von Whistleblowing-Hotlines sowie die Umsetzung der Vorgaben an die rechtskonforme Archivierung (IT-Compliance) einen sensiblen Umgang mit den elektronischen Daten. Die Negativbeispiele der Vergangenheit zeigen allerdings, dass nicht alles, was technisch möglich ist, auch rechtlich zulässig ist.

IT-Compliance und das Datenschutzrecht
Angesichts der komplexen Rahmenbedingungen darf die IT-Abteilung nicht allein über das Datenscreening oder das Archivierungskonzept entscheiden.

Vielmehr müssen – je nach Maßnahme – auch die Geschäftsleitung, der Betriebsrat, der Datenschutzbeauftragte und die Rechtsabteilung zusammen arbeiten, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen. Daneben sollten sich international tätige Unternehmen auch der Risiken einer Electronic Discovery (e-Discovery) bewusst sein. Auch eine interne Revision oder eine kartellrechtliche Untersuchung begegnen aber häufig mangels tauglicher IT-Konzepte und Archivierungs-Richtlinien erheblichen Problemen, die es zu lösen gilt.

Forensic Technology und das IT-Recht
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lädt ein zu einem Business Breakfast "Mitarbeiterbespitzelung durch Datenscreening?" am 14. Mai 2009, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, in der ClubLoungeNord im RheinEnergieStadion, Köln.

Im Rahmen der Veranstaltung zeigt Luther, welche technischen Möglichkeiten es gibt, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei zu beachten sind.

Agenda
08.30 — 9.00 Uhr: Kleines Frühstücksbuffet in der ClubLoungeNord, RheinEnergieStadion, Köln
09.00 — 9.30 Uhr Impulsvortrag: Compliance der Compliance
> Elektronische Analyseverfahren personenbezogener Daten zur Prävention und Aufdeckung geschäftsschädigender Handlungen in Unternehmen
>> Vorstellung Forschungsbericht 2009: Prof. Dr. rer. pol. Felicitas G. Albers, Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft

09.30 — 10.30 Uhr IT-Compliance und das Datenschutzrecht
>> Eckpfeiler der IT-Compliance und rechtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Datenanalyse
>> Rechtskonforme Archivierung und die Privatsphäre der Arbeitnehmer
>> Datenschutzkonforme Korruptionsbekämpfung
>> Einführung von Compliance-Maßnahmen wie z.B. Whistleblowing-Hotlines
>> Grundzüge der e-Discovery
Dr. Michael Rath, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Silvia C. Bauer, Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

10.30 — 11:00 Uhr Kaffeepause

11.00 — 11.45 Uhr Balanceakt e-Discovery: Im Spannungsfeld zwischen Reputationsschäden, juristischen Rahmenbedingungen und technischen Möglichkeiten
>> Technische Möglichkeiten der Forensic Technology
>> Trends bei Forensic Technology und e-Discovery
>> Typische Vorgehensweisen bei IT-unterstützten Sachverhaltsaufklärungen
>> Die Aufgabe der Wirtschaftsprüfer und der Internen Revision im Rahmen der Korruptionsbekämpfung
>> Risiken und Chancen: Herausforderungen und die kritischen Erfolgsfaktoren bei Forensic Technology-Projekten
>> Fallbeispiele: Wie man Smoking Guns findet
Dipl.-Kfm. Ralph Noll, Certified Information Systems Auditor und Leader Forensic Technology Solutions Deutschland, PricewaterhouseCoopers AG, Essen

11.45 — 12.00 Uhr Diskussion, Fragerunde (Moderation: Prof. Dr. rer. pol. Felicitas G. Albers)

12.00 — 12.30 Uhr Möglichkeit zur Stadionbesichtigung (Anmeldung erforderlich)

Ab 12.30 Uhr Möglichkeit zur Teilnahme am Mittagessen im 12. Mann, RheinEnergieStadion
(Kosten von Teilnehmer zu tragen, keine Anmeldung erforderlich)
(Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)

Kontakt
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Anna-Schneider-Steig 22 / Rheinauhafen, 50678 Köln
Telefon +49 (221) 9937 0, Telefax +49 (221) 9937 110
Rückmeldung bis zum 4. Mai 2009 an Frau Melanie Gramm,
per E-Mail: melanie.gramm(at)luther-lawfirm.com oder
per Telefax: +49 (221) 9937 110.


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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